Rechtmäßigkeit der Bankenunion Neue Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Rettungspolitik

Berlin/Karlsruhe · Verstößt die Europäische Bankenunion gegen das Grundgesetz? Eine Gruppe von Professoren will mit dieser Frage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Damit könnte erneut ein zentrales Element der Euro-Rettungspolitik auf den Prüfstand kommen.

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Foto: AP, AP

Das Bundesverfassungsgericht muss sich wohl bald mit der Frage beschäftigen, ob die Europäische Bankenunion rechtmäßig ist. Die Bankenunion habe keine Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen und stelle somit einen Grundrechtsverstoß dar, teilte die "Europolis-Gruppe" am Sonntag in Berlin mit. Die Gruppe habe sich daher entschlossen, Verfassungsbeschwerde zu erheben. "Europolis" ist eine Gruppe um den Berliner Finanzwissenschaftler Prof. Markus Kerber.

Zuvor hatte die "Welt am Sonntag" darüber berichtet. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts konnte den Eingang der Klage zunächst nicht bestätigen.

Die gemeinsame europäische Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) soll im November ihre Arbeit aufnehmen. Die Bankenaufsicht ist die erste Säule der Bankenunion. Die EZB kontrolliert dabei die bedeutenden Banken im Euroraum — nach Bilanzprüfungen und Stresstests.

Kerber kritisierte laut Zeitung, die Regeln zur Bankenaufsicht entbehrten jeglicher Ermächtigungsgrundlage. Sie stellten den ersten Schritt zu einer bisher nicht dagewesenen Haftung des deutschen Steuerzahlers für Banken außerhalb der nationalen Bankenaufsicht dar. Die gemeinsame Bankenaufsicht sei der "vorläufige Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel".

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) täusche die Öffentlichkeit über die Risiken der Bankenunion, sagte Kerber laut Mitteilung. Die Bankenunion habe vor allem das Ziel, den zunächst nur für Staaten gedachten Euro-Rettungsfonds ESM zur Sanierung maroder Banken zu nutzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich erst im Februar mit einem anderen zentralen Element der Euro-Rettung befasst. Dabei hatte das Gericht entschieden, das umstrittene Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Das deutsche Verfassungsgericht geht davon aus, dass die EZB mit dem sogenannten OMT-Programm ihre Kompetenzen überschritten hat. Der 2012 beschlossene Plan der Notenbank gilt als Hauptgrund für die Beruhigung der Eurokrise.

(dpa)
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