Flüchtlingsregistrierung EU verwarnt Italien und Griechenland

Brüssel · Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten Italien, Griechenland und Kroatien wegen Mängeln bei der Erfassung von Fingerabdrücken einreisender Flüchtlinge verwarnt.

Ursachen der großen Flucht
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Foto: ALESSANDRO BIANCHI

Wie die Behörde in Brüssel mitteilte, erhielten die Regierungen in Rom, Athen und Zagreb jeweils Schreiben, in denen die Versäumnisse moniert werden. Es handelt sich um den ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens, das die Kommission in letzter Konsequenz bis vor den Europäischen Gerichtshof bringen kann.

Konkret bemängelt Brüssel, dass die drei Staaten nicht vorschriftsgemäß Fingerabdrücke von allen einreisenden Flüchtlingen nähmen und diese binnen 72 Stunden in eine dafür vorgesehene Datenbank einspeisten. Bereits im Oktober hatte die Kommission ihre Kritik erstmals schriftlich geäußert. Seither seien die Probleme aber nicht zufriedenstellend behoben worden. Die Staaten haben nun zwei Monate Zeit für ihre Reaktionen.

Mitgliedstaaten, in denen Flüchtlinge erstmals EU-Boden betreten, sind grundsätzlich für die Registrierung und die Asylanträge zuständig. Da Griechenland, Italien und Kroatien mit dem Andrang der vergangenen Monate überfordert waren, beschloss die EU per umstrittenem Mehrheitsvotum eine Verteilung der Menschen auf alle Mitglieder und eine dortige Bearbeitung der Anträge. Im Gegenzug verlangt sie aber die Registrierung bei Ankunft.

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(lsa/AFP)
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