Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Steuer-CDs bleiben für Finanzbehörden erlaubt

Straßburg · Wenn deutsche Finanzbehörden auf Steuer-CDs zurückgreifen, dann ist das legal. Die Verwendung solcher illegal beschaffter Bankdaten verstößt nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht gegen das Recht auf Schutz der Privatsphäre.

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Foto: dpa, Julian Stratenschulte

Deutsche Finanzbehörden dürfen Durchsuchungen auf illegal beschaffte Bankdaten stützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Donnerstag in Straßburg in einem Fall aus dem Jahr 2008, dass die Verwendung solcher Daten nicht gegen das Recht auf Schutz der Privatsphäre verstoßen habe.

Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Wohnung damals im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens durchsucht worden war. Die Durchsuchung basierte auf Bankdaten, die der Bundesnachrichtendienst aus Liechtenstein gekauft hatte. Ein Bankmitarbeiter hatte die Daten zuvor illegal kopiert.

Das Ehepaar wurde später aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Seine Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung blieb allerdings erfolglos. Karlsruhe hatte die Nutzung von Steuer-CD 2010 erlaubt. Vor allem Nordrhein-Westfalen kauft regelmäßig Bankdaten.

(hebu/dpa)
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