Urteil EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Sie lasse "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Menschen zu, urteilte der EuGH in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

Ein schwedisches und ein britisches Gericht hatten den EuGH gefragt, ob eine solche Verpflichtung gegen EU-Recht verstoße (Rechtssachen C-203/15 und C-698/15).

Die Richter entschieden zudem, dass Behörden in der Regel nur dann Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten dürfen, wenn dies zuvor von einem Gericht oder einer anderen unabhängigen Stelle erlaubt wurde. Außerdem müssen die Daten innerhalb der EU gespeichert werden.

Ein Gesetz von 2015 verpflichtet Telekommunikationsanbieter in Deutschland, Daten bis zu zehn Wochen aufzubewahren. Darauf sollen Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen zugreifen können.

Der Begriff Vorratsdatenspeicherung steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger. Hierzulande werden Rufnummern sowie Zeitpunkt und Dauer von Anrufen gespeichert. Beim Surfen im Internet werden IP-Adressen sowie Details zu deren Vergabe vorgehalten. E-Mails sind ausgenommen.

(felt/AFP/dpa)
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