Familienleistung Schäuble will Kindergeld für EU-Ausländer halbieren

Berlin · Finanzminister Schäuble will die Familienleistung für Kinder von Osteuropäern, die in der Heimat geblieben sind, um die Hälfte kürzen. Die SPD hat den Plänen zugestimmt, doch Brüssel blockiert sie.

 Finanzminister Wolfgang Schäuble.

Finanzminister Wolfgang Schäuble.

Foto: dpa, pgr soc

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant ein Gesetz, das Kindergeld für EU-Ausländer, deren Nachwuchs nicht in Deutschland lebt, deutlich kürzt. Nach den Eckpunkten des Gesetzentwurfs sollen etwa 87.000 Kinder polnischer Staatsbürger, die nicht mit nach Deutschland gekommen sind, nur noch die Hälfte des Kindergelds erhalten. Der scheidende SPD-Vorsitzende und bisherige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel habe den Plänen im Dezember zugestimmt, erklärte das Finanzministerium. Allerdings müsse erst das Europarecht geändert werden, bevor die Pläne umgesetzt werden könnten.

Schäuble will mit der angestrebten Neuregelung gegen möglichen Sozialmissbrauch vorgehen. Bisher haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland Anspruch auf das volle Kindergeld, auch wenn ihr Nachwuchs in der Heimat lebt. Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind 192 Euro im Monat. Für das dritte Kind gibt es 198 Euro und für jedes weitere Kind sogar 223 Euro monatlich von der Familienkasse. Für Bürger aus anderen EU-Ländern, wo oft weniger Kindergeld gezahlt wird, kann dies ein Anreiz sein, allein deshalb in Deutschland zu wohnen.

Leistungen an Lebenshaltungskosten anpassen

Das will Schäuble unterbinden, indem das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Lebenshaltungskosten ihrer Heimat angepasst wird. Für die osteuropäischen Staaten Polen, Rumänien, Bulgarien und Kroatien will Schäuble das Kindergeld um die Hälfte auf 96 Euro für das erste und zweite Kind, 99 Euro für das dritte und 111,50 Euro ab dem vierten Kind kürzen. Allein durch diese Kürzungen würden jährlich 159 Millionen Euro eingespart. Insgesamt gebe es 184.700 Fälle von nicht hier lebenden Kindern von EU-Ausländern, so das Finanzministerium. Die meisten lebten in Polen (87.000), gefolgt von Rumänien (15.300), Kroatien (11.900) und Bulgarien (5600).

Schäuble braucht aber für die Kürzungen Unterstützung aus Brüssel. So müsste die EU-Kommission eine Initiative starten, um das Europarecht zu ändern. Die hatte einen solchen Schritt im Dezember abgelehnt. Nun dringt die Bundesregierung jedoch mit Macht darauf, dass die Kommission ihre Haltung rasch ändert. Im Februar 2016 hätten die Staats- und Regierungschefs für den Fall des Verbleibs Großbritanniens in der EU vereinbart, eine Differenzierung des Kindergelds zuzulassen, sagte ein Sprecher Schäubles. Nach dem Brexit-Votum in Großbritannien habe die Kommission "bedauerlicherweise" davon wieder abgesehen, sagte er. Aus Schäubles Sicht gelten die Argumente für eine Differenzierung des Kindergeldes nach den Lebenshaltungskosten jedoch auch für das Europa der restlichen 27 Staaten.

Die Eckpunkte sehen auch vor, "beim Bundeszentralamt für Steuern vorliegende Erkenntnisse zu Bürgern, die von Amts wegen aus dem Melderegister abgemeldet wurden (zum Beispiel weil sie ins Ausland gezogen sind), schneller als bisher den Familienkassen mitzuteilen". Damit sollen Überzahlungen früher vermieden werden. Zudem soll es nicht mehr möglich sein, Kindergeld bis zu vier Jahre nachträglich zu beantragen. Das ist nur noch für einen Zeitraum von sechs Monaten möglich.

Kritik kam von der Linken. Fraktionsvize Jan Korte sprach von "purem Rechtspopulismus" und Stimmungsmache. "Wer hier arbeitet und Steuern zahlt, hat auch einen Rechtsanspruch auf die steuerliche Entlastung und das Kindergeld, genauso wie er zum Arzt gehen kann, und zwar unabhängig davon, wo die Kinder leben", sagte er.

(mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort