Kluges Hartz-Urteil

Der Europäische Gerichtshof hat ein überraschendes und kluges Urteil zum Hartz-IV-Anspruch von EU-Bürgern gefällt. Überraschend, weil sich der EuGH bislang mit großzügigen Urteilen zulasten von Unternehmen und Steuerzahlern hervorgetan hat. Nun aber machen die Richter deutlich, dass auch ein reicher Sozialstaat wie Deutschland finanzielle Grenzen hat und nicht Fürsorge für ganz Europa finanzieren kann.

Zugleich wägen die Richter weise das Recht auf Freizügigkeit und staatliche Hilfe ab. Die Freizügigkeit der Bürger gehört neben der von Waren, Kapital und Dienstleistungen zu den großen Errungenschaften der EU. Daran wollen die Richter nicht rütteln. Sie verhindern nur, dass EU-Bürger dieses Recht missbrauchen, indem sie nur zwecks Transfer-Erzielung in ein reiches Land gehen. Rechten Parteien wie der AfD geht das nicht weit genug. Sie wollen Hartz IV für EU-Ausländer grundsätzlich verbieten. Das aber wäre europarechtlich nicht zulässig und arbeitsmarktpolitisch dumm. Deutschland braucht Zuwanderung - aber eben zu fairen Spielregeln.

(RP)
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