Straßburg Europarat rügt Frankreich wegen Prügelstrafe

Straßburg · Der Europarat hat Frankreich für den Verstoß gegen die Europäische Sozialcharta gerügt. Da sich die Gesetzgebung nicht ausreichend gegen die körperliche Züchtigung von Kindern ausspreche, verstoße das Land gegen das völkerrechtlich verbindliche Abkommen, heißt es in einer Stellungnahme des Ausschusses für soziale Rechte in Straßburg. Mit der Ratifizierung der Sozialcharta 1999 hat sich Frankreich verpflichtet, jede Form von Gewalt gegen Kinder mit "klaren, verbindlichen und präzisen" Regelungen zu unterbinden.

Die 1961 beschlossene Europäische Sozialcharta, die vom Europarat angestoßen wurde, garantiert der Bevölkerung umfassende soziale Rechte. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Arbeit oder auch besondere Schutzrechte für Kinder, Jugendliche, Mütter und Familien.

In Frankreich sind Schläge in der Schule und in Jungendhaftanstalten verboten, das Gesetz erlaubt jedoch in der Familie "leichte" Züchtigungen zu "erzieherischen Zwecken". Kinderschutzorganisationen in Frankreich fordern hingegen schon lange, Züchtigungen von Kindern ganz zu verbieten.

Von den 47 Europaratsländern haben 27 jede Form körperlicher Strafen für Kinder verboten. Vorreiter dieser Entscheidung war 1979 Schweden, zehn Jahre später folgte Österreich, erst im Jahr 2000 dann auch Deutschland.

(kna)
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