Köln Ex-Richter: NRW muss Telefondaten nicht offenlegen

Köln · Die NRW-Landesregierung weigert sich nach Einschätzung des früheren Verfassungsrichters Michael Bertrams zu Recht, Telefondaten an den Untersuchungsausschuss zur Silvesternacht in Köln herauszugeben. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gelte auch für Regierungsmitglieder, schrieb der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs NRW in einem Gastbeitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger". Auch Amtsträger könnten "selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten entscheiden".

Mit den Telefondaten wollen Mitglieder des Untersuchungsausschusses klären, wann Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) von den gewaltsamen Übergriffen mehrerer junger Männer vor allem aus Nordafrika in der Silvesternacht 2015/16 erfuhr, und die Herausgabe notfalls gerichtlich erzwingen.

Bei der Staatsanwaltschaft Köln liegen etwa 1200 Anzeigen zur Silvesternacht vor, rund 500 davon wegen sexueller Übergriffe. Der Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags nahm im Februar seine Arbeit auf, die Mitte April kommenden Jahres beendet sein soll.

(epd)
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