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Anwälte sehen schwere Rechtsfehler: Farbbeutel auf Fischer: Täter geht nach Karlsruhe

zuletzt aktualisiert: 06.06.2002 - 14:39

Karlsruhe (rpo). Der Demonstrant Samira F. schmiss am 13. Mai 1999 Farbbeutel auf Außenminister Joschka Fischer. Gegen seine anschließende Verurteilung legte er nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein.

Wie Fansa am Donnerstag mitteilte, haben seine Anwälte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe wegen Verletzung seiner Rechte gegen das Urteil des Amtsgerichtes Bielefeld eingereicht. Fansa war bereits in zweiter und dritter Instanz bei Land- und Oberlandesgericht mit Berufung und Revision gescheitert.

Die Beschwerde richte sich vorrangig gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm vom 7. Mai (3 Ss 1074/01), das die Revision Fansas gegen eine Berufungsentscheidung des Landgerichts Bielefeld abgewiesen hatte. Landgericht und OLG bestätigten damit das das Urteil des Amtsgerichtes Bielefeld vom Dezember 2000, das den in Berlin lebenden Farbbeutel-Werfer wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3600 Mark (1840 Euro) verurteilt hatte.

Fansa, der sich selbst zur autonomen linken Szene zählt, hatte am 13. Mai 1999 beim Sonderparteitag der Grünen zum NATO-Einsatz im Kosovo-Krieg in Bielefeld einen Farbbeutel auf Fischer geschleudert. Dadurch hatte der Außenminister einen Riss im Trommelfell erlitten. Der Angreifer hatte mit dem Wurf auf dem Sonderparteitag der Grünen in Bielefeld gegen die Zustimmung Fischers zur Bundeswehr- Beteiligung an den Nato-Einsätzen im Kosovo protestieren wollen.

Die Anwälte begründen die Verfassungsbeschwerde damit, dass die Richter am Landgericht ihrem Mandanten das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren verweigert hätten, indem sie mehrere Beweisanträge aus einer willkürlichen Bewertung heraus abgelehnt hätten. Das OLG habe die Revision ohne eigene Begründung abgewiesen und damit ebenfalls gegen die Rechte des Beschwerdeführers verstoßen.

Quelle: RPO Archiv

 
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