Bundesarbeitsgericht Firmen dürfen Älteren mehr Urlaub geben

Düsseldorf · Das Bundesarbeitsgericht entscheidet gegen mehrere Birkenstock-Mitarbeiter.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Rechte älterer Arbeitnehmer gestärkt. Zusätzliche Urlaubstage für diese bleiben unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Zwar würden jüngere Menschen durch solche Regelungen benachteiligt, entschieden die Richter. Doch zum Schutz älterer Beschäftigter dürfe der Arbeitgeber Mehrurlaub gewähren, wenn dies in einem angemessenen Rahmen bleibe (Az.: 9 AZR 956/12).

Geklagt hatten sieben 45- bis 56-Jährige, die bei einer Tochterfirma des Schuhherstellers Birkenstock in Rheinland-Pfalz arbeiten. Regulär haben die Mitarbeiter 34 Tage Urlaub. Das Unternehmen gibt Beschäftigten ab ihrem 58. Geburtstag zwei zusätzliche Urlaubstage.

Der Bochumer Arbeitsrechtler Jacob Joussen hält die Entscheidung für eine konsequente Weiterentwicklung eines BAG-Urteils von 2012. Damals hatte es eine Altersstaffelung beim Urlaub im öffentlichen Dienst gekippt. Beschäftigte hatten demnach schon mit 30 Jahren einen höheren Anspruch als jüngere Kollegen. "Mit seiner heutigen Entscheidung hat das BAG den Arbeitgebern einen Hinweis gegeben, ab welchem Alter eine Differenzierung gerechtfertigt sein kann", sagte Joussen.

Während Arbeitgebervertreter die Entscheidung begrüßten, kamen vonseiten der Politik auch kritische Stimmen: "Jüngere Arbeitnehmer haben oftmals weniger Urlaub, werden als erste gekündigt und verdienen weniger", sagte der CDU-Politiker Jens Spahn (34) unserer Zeitung. "Man kann schon fragen, warum Altersdiskriminierung immer nur in eine Richtung geht." Spahn verwies auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der bei der Bezahlung neu eingestellter Beamter entschied, dass das Lebensalter alleine nicht Maßstab sein kann, es komme auch auf Berufserfahrung an. "Derlei differenzierende Unterscheidungen wünscht man sich öfter", sagte Spahn.

(maxi)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort