Finanzen Flüchtlingskosten – der große Vergleich

Düsseldorf · Alle Bundesländer erstatten den Kommunen Auslagen für die Flüchtlinge, aber jedes rechnet anders. Unnötiges Chaos, kritisiert ein Experte.

Flüchtlingskosten - der große Vergleich
Foto: Radowski

Flüchtlingen, die von Tod und Verfolgung bedroht sind, muss man helfen. Damit endet der bundesrepublikanische Konsens allerdings auch schon. Über alles, was darüber hinausgeht, hat sich an der Flüchtlingskrise ein Streit zwischen Bund, Ländern und Kommunen entzündet, der noch schärfer ist als zuletzt die Kämpfe um den Länderfinanzausgleich. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die eigentlich vor Ostern bundesweite Leitplanken für die Flüchtlingsfinanzierung entwickeln sollte, hat gerade hilflos um mehr Bedenkzeit gebeten.

Besonders tief sitzt der Keil zwischen den 396 NRW-Kommunen und der rot-grünen Landesregierung. "Die Kommunen bleiben auf einem großen Teil ihrer Kosten für Unterbringung und Versorgung sitzen", sagt CDU-Oppositionspolitiker André Kuper und verlangt "eine volle Erstattung der Flüchtlingskosten durch das Land, wie es Bayern oder das Saarland vormachen".

Stimmt nicht, hält die Landesregierung dagegen: Zum einen habe sie die Ausgaben für Flüchtlinge gerade erst von zwei auf vier Milliarden Euro verdoppelt, wovon der größte Teil an die Kommunen gehe. Zum anderen sei der Bund die Wurzel des Übels: "Länder und Kommunen tragen schon jetzt mehr als 80 Prozent ihrer Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge", sagt Finanzminister Walter-Borjans (SPD). Und fordert mehr Geld aus Berlin.

Föderales Chaos

Zu den Tücken gehört das föderale Chaos. Fast alle Bundesländer haben in Eigenregie Systeme entwickelt, nach denen sie Bundesgelder mit eigenen vermischen und über komplizierte Verfahren an die Kommunen weiterleiten. Einer der wenigen Experten, die diesen Flickenteppich überhaupt noch verstehen, ist Michael Thöne, Geschäftsführer des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Uni Köln (Fifo). Er hat die innerdeutschen Ströme der Flüchtlingsgelder für unsere Redaktion analysiert.

"Grob vereinfacht gibt es zwei Erstattungssysteme", sagt Thöne: die Pauschalabrechnung, bei der die Kommunen in bestimmten Rhythmen Prämien je Flüchtling erhalten. Und die Spitzabrechnung, bei der die tatsächlichen Kosten durch das Land erstattet werden. Beide Verfahren wiederum sind gespickt mit Sonder- und Ausnahmeregelungen, werden flankiert von Neben-Geldtöpfen, denen wiederum je nach Bundesland neue Belastungen für die Kommunen gegenüberstehen. Einige Länder erstatten den Kommunen exakt die entstandenen Leistungen für Unterkunft, Verpflegung, Krankheit und etliches andere, lassen sie aber zum Beispiel auf Verwaltungs- und Integrationskosten etwa im Kinderbetreuungs- und Schulbereich sitzen.

Andere Länder wie NRW zahlen den Kommunen hingegen Pauschalen pro Flüchtling. Diese Pauschalen aber sind selbst untereinander nicht vergleichbar, weil einige Bundesländer sie wiederum um Gesundheitskosten aufstocken, andere nicht. Wieder andere zahlen zusätzliche Pauschalen für den Neubau von Flüchtlingsheimen oder für Beratungs- und Bewachungspersonal. Deshalb kann jede Kommune in Deutschland auf andere Bundesländer verweisen und Gründe für die eigene Benachteiligung finden.

Auch die nackte Gegenüberstellung geplanter Flüchtlingsausgaben pro Bundesland und der dort jeweils lebenden Flüchtlinge beantwortet die Frage nach der "Ländergerechtigkeit" gegenüber den Kommunen nicht. Zum einen haben die Länder auch jeweils eigene Flüchtlingskosten zu tragen - etwa für zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen - und nehmen den Kommunen deshalb in unterschiedlichem Umfang Belastungen ab. Das verzerrt den Vergleich. Zum anderen definieren die Länder "Flüchtlingsausgaben" höchst unterschiedlich: Mal zählen zusätzliche Polizisten und andere Ausgaben für die innere Sicherheit dazu, mal nicht. Nach Berechnungen des "Handelsblatts" schwankt der Anteil der Flüchtlingsausgaben an den Länderetats 2016 zwischen drei und acht Prozent. In NRW liegt er bei knapp sechs Prozent.

Die unnötige Verkomplizierung ist aber keine Spezialität der Länder. Auch der Schlüssel der Bundeszahlungen an die Länder ist kaum zu durchschauen. Die Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, werden nach dem "Königsteiner Schlüssel" verteilt. Ein bewährtes Verteilsystem, das Steuerkraft und Bevölkerungszahlen der Länder verrechnet - am Ende entfällt dabei auf NRW immer knapp ein Viertel.

Seine Flüchtlingshilfen (aktuell 3,64 Milliarden Euro für 2016) verteilt der Bund aber nicht nach diesem Schlüssel, sondern nach der Eigenlogik des Länderfinanzausgleichs: Sie werden nicht an die Länder gezahlt, sondern der Gesamtheit der Länder bei der Berechnung ihres Umsatzsteueranteils vom Bund zugeteilt. "Schon dabei ergeben sich erste Verzerrungen", sagt Michael Thöne, der auch diese Effekte für unsere Redaktion berechnet hat: "Niedersachsen bekommt rund zwei Prozent mehr Mittel, als ihm nach Flüchtlingszahlen zustände, Bremen erhält rund elf Prozent mehr." Die Verlierer dieses Verteilsystems sind Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt. NRW gehört weder zu den Gewinnern noch zu den Verlierern.

Thöne resümiert: "Die Flüchtlingsfinanzierung in Deutschland ist extrem intransparent." Die Unsicherheiten beim Thema Flüchtlinge seien ohnehin groß. "Ein so unnötig kompliziertes Finanzierungsregime trägt sicher nicht zur Akzeptanz in den Kommunen bei."

(RP)
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