Persönlich Franz-Peter Tebartz-van Elst ... droht eine Verurteilung

Weil ein Bischof kein Politiker und ein Weiheamt etwas grundlegend anderes ist als ein Job, ist auch das Ermittlungsverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst etwas Besonderes. Ganz gleich, ob sich der Hirte nun einer Falschaussage über einen Flug nach Indien schuldig gemacht hat – Business-Class oder Erster Klasse –, so ist allein der Vorgang eine Art Urteil: über die Glaubwürdigkeit eines Bischofs und sein Amtsverständnis. Zumal der Gegenstand richterlicher Ermittlungen kein Ausrutscher ist in der Amtszeit des im niederrheinischen Wallfahrtsort Kevelaer geborenen Bischofs.

Franz-Peter Tebartz-van Elst ist gerade erst 53 Jahre alt, ein Hoffnungsträger im deutschen Episkopat. Doch der Mann mit seinem fast jugendlichen Aussehen scheint sich in seiner Amtsführung an alten Zeiten zu orientieren. Selbstverliebt wird er genannt, höfische Elemente soll er zur Schau stellen. Und all das lässt sich auch an Zahlen belegen. Im Mittelpunkt steht der nicht zurückhaltende Neubau seines Bischofshauses. 5,5 Millionen Euro soll es kosten, hieß es; etwa die Hälfte kommt aus Kirchensteuer-Mitteln.

Dann aber wurde bekannt, dass das Haus insgesamt zehn Millionen Euro kostet. Schließlich der Flug nach Indien – zu den Slums in der Ersten Klasse. Darauf angesprochen, erwiderte der Bischof keck, dass den armen Indern kaum damit gedient sei, wenn ein müder Limburger Bischof dem Flugzeug entsteige. Jetzt kursieren Unterschriften-Listen im Bistum – für und gegen ihn. Manche sagen, er habe ein Kommunikationsproblem. Das aber ist mehr als ein kleiner Fehler.

Weil die Verkündigung die zentrale Aufgabe des geweihten Mannes ist: Erst in der Kommunikation wird die Communio geschaffen, die Gemeinschaft. Franz-Peter Tebartz-van Elst aber spaltet. Vor wenigen Tagen flog er nicht nach Indien, sondern zu Gesprächen nach Rom.

(RP)
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