Freigebiger Sozialstaat

Die Freizügigkeit ist ein hohes Gut in der Europäischen Union. Wer im EU-Ausland mehr verdienen kann als zu Hause, ist ausdrücklich eingeladen zu kommen. Für Sozialsysteme gilt das nicht. Deshalb stößt sich der Grundsatz der Freizügigkeit so häufig am Sozialstaatsprinzip.

Die Arbeitgeber liegen richtig, wenn sie jetzt fordern, diesen Konflikt endlich zu lösen. Wer in unseren Arbeitsmarkt einwandert, hat nicht automatisch das Recht auf alle Sozialleistungen, die inländischen Arbeitnehmern zustehen. Diesen Anspruch müssen sich Migranten aus dem EU-Ausland erwerben. Intensive Arbeitssuche oder minimale Aktivitäten allein reichen dafür nicht aus.

Den Arbeitgebern schweben allerdings komplizierte Regeln vor. Ist es nicht einfacher, den Anspruch an eine Wartezeit zu binden? Wer eine bestimmte Zeit hier gearbeitet hat, erwirbt den Zugang zu allen Sozialleistungen, die auch den Inländern zustehen. Das ist eine klare Ansage und knüpft an das Modell an, das die Briten ausgehandelt haben. Freizügigkeit und Sozialstaatlichkeit wären versöhnt.

(kes)
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