Berlin Fünf Pflegestufen ab 2017 geplant

Berlin · Das Kabinett verabschiedet Gröhes Gesetz. Die Beiträge steigen.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen soll ab 2017 das Leben leichter werden. Das Bundeskabinett hat gestern den zweiten Teil der Pflegereform verabschiedet. Kern der Neuerung ist, dass die Pflegebedürftigen künftig nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf eingeteilt werden. Insbesondere psychische und geistige Einschränkungen sollen bei der Bemessung der Pflege besser berücksichtigt werden.

Die Pflegeversicherung bleibt eine Teilkasko. Das heißt, Pflegebedürftige werden auch künftig mit eigenen Mitteln ihre Pflege mitbezahlen müssen. Auch pflegende Angehörige werden weiterhin einen großen Teil ihrer Arbeit unentgeltlich leisten müssen. In der Arbeitslosen- und in der Rentenversicherung sollen sie aber besser gestellt werden.

Mit diesem Gesetz schließt die Bundesregierung ihr Projekt zu einem umfassenden Umbau der Pflegeversicherung in dieser Wahlperiode ab. Anfang dieses Jahres trat bereits der erste Teil in Kraft, der auch schon Verbesserungen für Demenzkranke erzielte und Angehörigen durch mehr Mittel für Tages- und Kurzzeitpflege sowie Betreuungshilfen Verschnaufpausen von der Pflege Angehöriger brachte.

Mit Vollendung der gesamten Reform steigen die Kosten für die aus der Pflegeversicherung finanzierten Leistungen um rund fünf Milliarden Euro pro Jahr. Dafür wurde bereits zu Beginn des Jahres der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte erhöht. 2017 folgt abermals eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte auf dann 2,55 Prozent. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen weiterhin 0,25 Prozentpunkte mehr. Die Pflegeverbände kritisierten, dass Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei seinen Reformen das Problem Fachkräftemangel nicht angepackt habe.

(qua)
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