Persönlich Gabriele Pauli . . . darf nicht beschimpft werden

Die frühere CSU-Landrätin in Fürth, Gabriele Pauli, hat viele Niederlagen hinter sich. Nicht unverschuldet zog die wegen ihrer Liebe zur Farbe Rot (im Haar und beim Motorrad, das sie "mein Monsterchen" nennt) als "rote Gabi"oder "rote Rebellin" titulierte Spott und Häme auf sich. Nun fügt es sich, dass der 56-Jährigen zeitgleich mit dem Erscheinen ihres autobiografischen Lichtsignals am Bücherhimmel ein Sieg am Firmament des Rechts, dem Bundesverfassungsgericht, aufscheint.

Gabriele Pauli wieder in Lack und Leder
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Dort erreichte die Frau, die 2006/07 den Sturz Edmund Stoibers als Bayerns Ministerpräsidenten und CSU-Chefs eingeleitet hatte, mittels Verfassungsbeschwerde, dass sie nicht länger sanktionslos als "durchgeknallte Frau" charakterisiert werden darf. Entsprechendes hatte "Bild"-Autor Franz-Josef Wagner ihr schriftlich gegeben. Anders als das Oberlandesgericht München befand Karlsruhe in seinem aktuellen Beschluss, dass in diesem Fall das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführerin schwerer wiege als das ebenfalls von der Verfassung garantierte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

Pauli war 2007 aus der CSU ausgetreten, nachdem sie bei einer Kandidatur für den Vorsitz abgeblitzt war. Danach machte sie bei den Freien Wählern mit, wo sie 2009 ausgeschlossen wurde. Den bayerischen Landtag verließ die Diplomkauffrau und Mutter einer Tochter 2013 als zuletzt weithin unbeachtete Fraktionslose. Mit dem höchstrichterlichen Beschluss kommt nun ihr auffälliges Verhalten von Ende 2006 in Erinnerung, worauf sich die mit intimen Anspielungen versehene Schmähung "durchgeknallte Frau" bezogen hatte. Pauli, mit viel Sinn für PR ausgestattet, hatte sich in einer Zeitschrift in aufreizend dominanter Pose zur Latex-Lady stilisiert. Dies, so Karlsruhe, gestatte zwar kräftige Reaktionen, nicht aber eine absichtlich verletzende Herabwürdigung Paulis als privater Person.

(RP)
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