Spionage-Vorwürfe: Haftbefehl gegen Mitarbeiter von AfD-Spitzenkandidat erlassen
EILMELDUNG
Spionage-Vorwürfe: Haftbefehl gegen Mitarbeiter von AfD-Spitzenkandidat erlassen

Berlin Gefängnis für Grapscher

Berlin · Die Fraktionen von Union und SPD sind sich über eine deutliche Verschärfung des Strafrechts einig.

Das Sexualstrafrecht soll nun doch grundlegend überarbeitet werden. Wer Frauen begrapscht oder sich an Gruppen beteiligt, die Frauen systematisch antanzen und dabei körperlich bedrängen, kann künftig strafrechtlich belangt werden und muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Dies geht aus einem Eckpunktepapier der Fraktionen von Union und SPD hervor, das unserer Redaktion vorliegt.

Das Papier stieß bei einer Expertenanhörung im Bundestag durchweg auf positive Resonanz. "Es müssen nur noch juristische Details geklärt werden", sagte SPD-Fraktionsvize Eva Högl. Damit soll die von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgeschlagene Reform des Sexualstrafrechts nachgeschärft werden. Ziel ist es, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. "Das wird ein historischer Moment für die Verbesserung der Frauenrechte", betonte die Vorsitzende der Frauenunion, Annette Widmann-Mauz (CDU).

Union und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, "Schutzlücken" im Sexualstrafrecht zu schließen. Nach der Silvesternacht von Köln, in der zahlreiche Frauen von Männer-Gruppen angetanzt und begrapscht wurden, zeigte sich, dass das Sexualstrafrecht noch mehr Schutzlücken aufweist, als zuvor gedacht.

So forderten Politiker und die Öffentlichkeit als Konsequenz aus der Kölner Silvesternacht, die Täter müsse die ganze Härte des Gesetzes treffen. Doch bislang ist das Gesetz nicht sehr hart, wenn es um sexuelle Belästigung geht.

So besteht bislang nicht die Möglichkeit, den Griff in den Schritt oder an die Brust strafrechtlich zu verfolgen. Und während Beteiligte an Schlägereien zur Rechenschaft gezogen werden können, auch wenn ihnen nicht nachzuweisen ist, dass sie selbst zugeschlagen haben, können sexuelle Übergriffe aus Gruppen heraus nicht geahndet werden.

Mit der Reform des Sexualstrafrechts soll sich das ändern. Wer sich künftig an Gruppen beteiligt, die Opfer systematisch begrapschen, soll auch bestraft werden können, selbst wenn die Beweisführung dafür schwierig ist. "Neue Formen von tätlichen Übergriffen müssen ins Strafrecht aufgenommen werden", sagte Widmann-Mauz. Das sogenannte Antanzen ist in der Tat ein neues Phänomen. Der "Antanztrick" ist früher schon von Taschendieben genutzt worden, um Opfer durch körperliche Berührung beimDiebstahl von Portemonnaie und Handy abzulenken. Dass die Methode auch genutzt wird, um Opfer sexuell zu berühren, ist erstmals nach der Kölner Silvesternacht einer breiten Öffentlichkeit bekanntgeworden. Danach gab es ähnliche Vorfälle beim Karneval der Kulturen Pfingsten in Berlin und am vergangenen Wochenende beim Schlossgrabenfest in Darmstadt.

Die Täter werden in Zukunft mit empfindlichen Strafen rechnen müssen: Der "sexuelle Missbrauch aus der Gruppe" heraus, wie die Juristen das "Antanzen" nennen, soll dem Papier von Union und SPD zufolge sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Die "tätliche sexuelle Belästigung", wie das Grapschen im Juristendeutsch heißt, soll demnächst mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe belegt werden. Zu unterscheiden sind davon Annäherungsversuche im Alltag. Wörtlich heißt es dazu im Eckpunktepapier von Union und SPD: "Nicht kriminalisiert wird sozialadäquates Verhalten, etwa bei der Anbahnung von sexuellen Kontakten."

Neben den neuen Tatbeständen im Sexualstrafrecht, die insbesondere als Konsequenz aus der Kölner Silvesternacht ins Gesetz kommen, soll künftig der Nachweis einer Vergewaltigung für die Opfer leichter werden. "Nein heißt nein. Eine Frau wird sich nicht mehr körperlich wehren müssen, um zu verdeutlichen, dass sie sexuelle Handlungen nicht wünscht. Ein einfaches Nein wird dafür ausreichen", sagt Högl. Über dieses Prinzip ist lange gestritten worden. Die Frauen von Union und SPD fordern bereits seit Jahren eine entsprechende Nachbesserung im Gesetz. Die Gegner hingegen argumentieren, dass damit auch die Zahl der Anzeigen wegen Vergewaltigung gegen Unschuldige deutlich steigen könnte. Allerdings war ein solcher Anstieg auch nicht zu verzeichnen, als Ende der 90er Jahre die Vergewaltigung in der Ehe als Straftatbestand eingeführt wurde. Auch damals hatte man einen Missbrauch des Straftatbestands befürchtet.

Bislang sieht die Gesetzeslage vor, dass Vergewaltigungsopfer sich physisch wehren müssen, um ihre Ablehnung der sexuellen Handlungen zum Ausdruck zu bringen. Nun soll ein einfaches "Nein" ausreichen. Auch wenn die fehlende Zustimmung offensichtlich ist, weil das Opfer beispielsweise weint, soll künftig eine Vergewaltigung festgestellt werden können.

(qua)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort