Gefahr für Embryo

In der Frage der vorgeburtlichen Diagnostik ist die Wissenschaft tragischerweise schneller, als die Gesellschaft und der Gesetzgeber Position beziehen können. Wir haben uns daran gewöhnt, dass die gesetzlichen Regelungen zur Abtreibung und zur Gendiagnostik weit ausgelegt werden. Da wird die Einführung des Bluttests für Schwangere mit dem Argument begründet, es gebe ja auch schon die Fruchtwasseruntersuchung. Diese Argumentationskette ist aus zwei Gründen fatal: Ganz lapidar erklärt sie das Aufspüren und Abtreiben von ungeborenen Kindern mit Down-Syndrom zum Normalfall. Und sie legt zugleich den Grundstein für die nächste Verlegung der Grenzen. Was machen wir, wenn die Wissenschaft über das Blut der Mutter gar das gesamte Genom entschlüsseln kann?

In einer Gesellschaft, in der sich Liebe, Zuwendung und Ehrgeiz der Eltern auf ein oder zwei Kinder konzentrieren, ist der Wunsch nach einem gesunden Kind nachvollziehbar. Darüber dürfen wir es aber nicht versäumen, die Grenze unseres Strebens nach einem perfekt geplanten Lebenslauf mit perfekt geplanten Kindern zu ziehen. Beim systematischen Aussortieren von Kindern mit Down-Syndrom ist diese Grenze eindeutig überschritten.

Bericht Kirche kritisiert. . ., Titelseite

(qua)
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