Gegen verbrauchende Embryonen-Forschung und Selektion: Gentechnik: "Schutz der Menschenwürde besteht unbedingt"
zuletzt aktualisiert: 14.06.2001 - 11:49Frankfurt/Main (rpo). Ernst Benda, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat sich am Donnerstag auf dem Evangelischen Kirchentag gegen die verbrauchende Forschung von Embryonen ausgesprochen. Für ihn habe der Schutz der Menschenwürde oberste Priorität.
Die verbrauchende Forschung an Embryonen würde den engen Ausnahmefällen, die der Gesetzgeber beim Schutz des Lebens gewähre, nicht genügen, sagte Benda.
Die in der Verfassung garantierte Achtung und Schutz der Menschenwürde bestehe unbedingt gegenüber allen noch so bedeutenswerten, auch selbst verfassungsrechtlich geschützten Gütern wie der Forschungsfreiheit. Selbst eine Verfassungsänderung, die das bewirken wollte, wäre unzulässig.
Mit Blick auf die Abtreibungsregelung räumte Benda ein, es sei schwer zu verständlich, "dass der künstlich erzeugte menschliche Embryo ein rechtlich und faktisch höheres Maß an Lebensschutz genießt als der auf natürliche Weise erzeugte". "Aber eine Regelung, die - wenn auch in kaum befriedigender Weise - der einmaligen Situation des Mutter-Kind-Verhältnisses Rechnung trägt, taugt nicht als Rezept zur Lösung des Konflikts zwischen Forschungsfreiheit und Lebensschutz des Embryos, und es passt gewiss nicht für die Fallgestaltungen wie der der PID (Präimplantationsdiagnostik)."
Selbst wenn es der Forschung gelänge, Methoden zu entwickeln, mit denen menschliches Leben gerettet werden könne, auch um den Preis der Tötung eines oder mehrerer Embryos willen, stelle sich folgende Frage: "Wie aber soll entschieden werden, wenn dem Embryo, der bei normalen Verlauf eine Lebenserwartung von mehr als 70 Jahren hat, ein lebensgefährlich Erkrankter gegenübersteht, der diese Zeitspanne schon hinter sich gebracht hat?"
Zugespitzt stelle sich die Frage: "Was ist von der Verteidigung eines in Konzentrationslagern tätigen Arztes zu halten, der an medizinischen Experimenten mit Häftlingen beteiligt war und sich darauf beruft, die Inhaftierten seien ohnehin dem Tod geweiht gewesen und die Forschung, die an ihnen betrieben wurde, sei geeignet gewesen, anderen Menschen bei Krankheiten zu helfen?"
Gerade die eiskalte Logik der Argumentation, die solches Handeln für rechtmäßig und vernünftig halte, lasse erschrecken. "Was hier fehlt, ist das Minimum an Menschlichkeit, das mit dem Begriff der Menschenwürde gemeint ist."
Die Bekämpfung von Krankheiten und die Linderung von Leid sollten nicht auf Kosten menschlichen Lebens gehen, forderte Benda weiter. "Eltern sollen sich den Wunsch nach Kindern erfüllen dürfen, aber sie sollen nicht die ihren Vorstellungen von einem gesunden Kind entsprechenden selektierend verwerfen".
Sollte eine verfassungsgerichtliche Entscheidung zur Humangenetik fallen, die sich am Anspruch auf Schutz und Achtung der Würde auch des ungeborenen Lebens orientiere, so werde dies auch für den Embryo gelten.
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