Ex-Gesundheitsministerin Schmidt Gentests an Embryonen verbieten

Berlin (RPO). Abgeordnete aller Fraktionen, darunter auch die Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), sind strikt gegen Gentests an Embryonen in Deutschland. Sie forderten am Dienstag in einem neuen Gesetzentwurf ein gesetzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID).

 Die Mitglieder des Bundestages, Ulla Schmidt (SPD, v.l.), Pascal Kober (FDP), Johannes Singhammer (CSU) und Katrin Goering-Eckhardt (Bündnis 90/ Die Gruenen) haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Verbot der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik vorgelegt.

Die Mitglieder des Bundestages, Ulla Schmidt (SPD, v.l.), Pascal Kober (FDP), Johannes Singhammer (CSU) und Katrin Goering-Eckhardt (Bündnis 90/ Die Gruenen) haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Verbot der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik vorgelegt.

Foto: dapd, dapd

Bei der PID werden künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Muterleib auf Gendefekte untersucht, um gegebenenfalls aussortiert zu werden. "Wir möchten nicht in einem Land leben, wo Einzelne darüber entscheiden, welches Leben sich entwickeln darf und welches nicht", sagte Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Ein solcher Paradigmenwechsel müsse verhindert werden. Der CDU-Politiker Günter Krings und sein FDP-Kollege Pascal Kober warnten, die PID lasse sich nicht auf einen bestimmten Katalog von Krankheiten begrenzen. Es drohe vielmehr eine uferlose Zulassung. CSU-Sozialexperte Johannes Singhammer warnte vor einer Qualitätskontrolle in Deutschland, die per PID über die Zulassung menschlichen Lebens entscheide.

Wie Grünen-Parlamentarierin Katrin Göring-Eckardt betonte auch die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler, dass die mit der PID verbundenen Heilsversprechen nicht eingehalten werden könnten. Die künstliche Befruchtung berge viele Gefahren für Mutter und Kind. Die meisten Behinderungen entstünden zudem nicht durch genetische Vorfestlegungen, sondern während der Schwangerschaft.

"Es darf keine Selektion geben"

Göring-Eckardt unterstrich, es müsse verhindert werden, dass der Druck auf Paare wachse, eine solche Untersuchung vornehmen zu lassen. Es dürfe nicht zu einer Selektion kommen.

In den vergangenen Wochen hatten bereits die Befürworter einer Zulassung der PID in Ausnahmefällen zwei Gesetzesvorschläge vorgelegt. Während ein Antrag zur Voraussetzung macht, dass mindestens ein Elternteil die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich trägt oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist, stellt ein anderer die Lebensfähigkeit des Kindes in den Mittelpunkt.

Vom Fraktionszwang entbunden

Die jeweiligen Initiatoren wollen nun um eine möglichst breite Unterstützung werben. Unions-Fraktionsvize Singhammer geht nach eigenen Worten davon aus, dass die Entwürfe noch im März in den Bundestag eingebracht werden. Bis zur Sommerpause könne die abschließende Lesung stattfinden.

Die Fraktionsspitzen haben ihre Abgeordneten bei dem ethisch heiklen Thema vom Fraktionszwang entbunden. Notwendig wird die Regelung durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach die Überprüfung von Embryonen auf Gendefekte zulässig ist. Zu den PID-Gegnern gehört auch Bundeskanzlerin Angela Merkel.

(RTR/pes-)
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