Persönlich Georg Schmid . . . zahlt freiwillig vor Prozessbeginn

Mit der politischen Karriere hatte er bereits vor knapp zwei Jahren abgeschlossen, als Bayerns langjähriger und einflussreicher CSU-Fraktionschef über die "Verwandtenaffäre" im Landtag stolperte. Nun holt Georg Schmid (61), wegen seiner ausgeprägten Neigung zum Händeschütteln besser als "Schüttel-Schorsch" bekannt, auch die juristische Aufarbeitung ein. Im Vorfeld des am Montag beginnenden Prozesses bestätigte sein Anwalt, dass er schon mal 450 000 Euro an die Rentenkasse gezahlt habe - als "Wiedergutmachung".

Der für Normalverdiener üppige Betrag lässt einen beharrlichen Gesetzesverstoß des Gesetzesmachers erahnen. Über Jahrzehnte soll er seine Frau auf Steuerzahlerkosten im heimischen Haushalt als Sekretärin beschäftigt haben. Für bis zu 5500 Euro monatlich. Als "Selbstständige". So kam auch noch die üppige Ersparnis bei den Sozialversicherungskosten hinzu.

Bislang hatte Schmid seinen Anwalt erklären lassen, dass er das Beschäftigungsverhältnis als legal angesehen habe. Zum Umdenken scheint jedoch ein vor wenigen Tagen eingegangener Strafbefehl gegen seine Frau beigetragen zu haben, wonach diese wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt 240 Tagessätze mit insgesamt 13 200 Euro zahlen sollte. Sie habe akzeptiert, teilte das Gericht mit. Vermutlich wird sie das nicht ohne Rücksprache mit ihrem Mann getan haben.

"Die Selbstbediener" hatte der populäre Verwaltungsexperte Hans-Herbert von Armin die bayerischen Abgeordneten genannt, als er die Affäre aufdeckte. Nun sind die Politiker selbst bedient. Dabei hätte ihnen Unrecht längst bewusst sein können, da der Landtag bereits 13 Jahre zuvor die Beschäftigung von Verwandten untersagte - und nur für "Altfälle" ein Schlupfloch ließ. Neben Schmidt finden sich darin auch etliche andere Abgeordnete, die ihre Ehefrauen oder Kinder beschäftigten.

(RP)
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