Koblenz Gericht billigt Abschiebungen nach Afghanistan

Koblenz · Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat umstrittene Abschiebungen nach Afghanistan zugelassen. In einer gestern veröffentlichten Entscheidung erklärten die Koblenzer Richter, dass nicht in jedem Fall eine "ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens und der Unversehrtheit für jede dorthin zurückkehrende Zivilperson" bestehe. Zwar habe sich die Sicherheitslage in dem Land seit Anfang 2016 "deutlich verschlechtert". Die Bedrohungslage für Zivilisten und die Anzahl von Angriffen sei jedoch je nach Region "stark unterschiedlich".

In dem konkreten Fall hat ein afghanischer Flüchtling geklagt, dessen Asylantrag abgelehnt worden war. Bereits in erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Trier eine landesweite Lebensgefahr für Zivilisten in Afghanistan verneint und eine Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen. Die von dem Mann eingereichte Beschwerde dagegen blieb nun ebenfalls erfolglos.

Bei seiner Entscheidung stützte sich das Oberverwaltungsgericht nach eigener Aussage auch auf eine aktuelle Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes. Darin heißt es, die anhaltenden Kämpfe in Afghanistan forderten die höchsten Opferzahlen im Süden und Osten des Landes. Im Vergleich dazu stelle sich die Situation im Nordosten mit Ausnahme der Region um Kundus und den Kundus-Baghlan-Korridor sowie im Westen und in der zentralen Hochlandregion "insgesamt gesehen als vergleichsweise ruhig dar".

In Kabul komme es zwar zu Selbstmordanschlägen, Entführungen und bewaffneten Angriffen. Die Zahl der zivilen Opfer bewege sich dort jedoch "im landesweiten Durchschnitt". Insgesamt sei das Ausmaß der Gewalt nicht so hoch, dass für jede Person eine ernsthafte individuelle Gefahr bestehe.

(epd)
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