Karlsruhe Gericht stärkt Kundenrechte bei Lebensversicherern

Karlsruhe · Wer gegen den Abschluss einer Policen-Lebensversicherung erfolgreich Widerspruch eingelegt hat, kann bei der Rückabwicklung des Vertrages auf eine höhere Rückzahlung hoffen. Das ergibt sich aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Danach muss sich der Kunde zwar den während der Zeit genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen, nicht jedoch die Abschluss- und Versicherungskosten.

Das Gericht hat damit erstmals geklärt, was Versicherungen nach einem Widerspruch an Prämien und Zinsen an den Kunden zurückzahlen müssen. Das Urteil betrifft Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell zustande gekommen sind (Az.: IV ZR 384/14 u.a.).

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort