Kein Bordell in Friedhofsnähe: Gericht verbietet Lusthausneubau aus Pietätsgründen
zuletzt aktualisiert: 15.02.2000Minden/Bad Oeynhausen (dpa/lnw). Einer Nachbarschaft von Bordellen und der letzten Ruhestätte anständiger Bürger hat das Verwaltungsgericht Minden eine Absage erteilt. "Die allgemeine sozialethische Bewertung von Bordellen schließt deren unmittelbare Nähe zu einem Begräbnisplatz schon mit Rücksicht auf die Friedhofsbesucher aus Gründen der Pietät generell aus", heißt es in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichtes (Az: 1 K 1212/99). Damit lehnten die Richter das Ansinnen eines Bordellbetreibers zum Neubau eines Eros-Centers in Bad Oeynhausen ab.
Der Kläger hatte zuvor die Baugenehmigung für ein Eros-Center im ostwestfälischen Bad Oeynhausen beantragt. "Einwohnerzahl und Größe der Stadt forderten seiner Meinung nach geradezu ein ordentliches Bordell", sagte ein Gerichtssprecher. Nachdem bereits Stadt und Kreisverwaltung seine Pläne abwiesen, blieb nun auch die von dem Bordell-Betreiber beim Verwaltungsgericht erhobene Klage ohne Erfolg.
Neben der zu großen Friedhofsnähe führten die Richter zudem die benachbarte Wohnbebauung als Ablehnungsgrund an. Den Anwohnern sei das Prostitutionsgewerbe auch dann nicht zuzumuten, wenn die Häuser durch eine Mauer von dem Eros-Center getrennt würden. "Diese Mauer müsste ein solches Ausmaß erreichen, dass sie für ihre Umgebung nicht mehr hinnehmbar ist", urteilten die Mindener Richter.
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