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"Anführer unzuverlässig": Gericht verbietet Neonazi-Demonstration

zuletzt aktualisiert: 27.02.2002 - 15:24

Minden (rpo). Wieder wollten die Neonazis in Minden gegen die in der Stadt gezeigte Wehrmachtsausstellung demonstrieren. Das hat das Verwaltungsgericht Minden jetzt untersagt.

Damit sei das bereits vom Bielefelder Polizeipräsidenten Erwin Südfeld ausgesprochene Verbot bestätigt und die Klage dagegen abgewiesen worden, teilte ein Justizsprecher mit. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der fehlenden Zuverlässigkeit des Antragstellers Christian Worch als Versammlungsleiter. Die öffentliche Sicherheit habe Vorrang (Az.:11 L 185/02).

Der Hamburger Neonazi Worch hatte eine Kundgebung für den 2. März angemeldet, nachdem bereits am 2. Februar rund 1700 Rechtsgerichtete aus Protest gegen die Ausstellung auf die Straße gegangen waren. Ihnen hatten sich 8000 friedliche Gegendemonstranten entgegen gestellt. Mehr als 2000 Polizei- und Bundesgrenzschutzbeamte aus ganz Nordrhein-Westfalen hatten die Lager gegeneinander abschirmen müssen. Worch war schon damals aus dem Demonstrationszug entfernt worden, weil er sich nicht an die Auflagen der Polizei gehalten und rassistische Parolen skandiert hatte.

Nach Auskunft der Polizei gehörte Worch zu den engsten Gefolgsleuten des verstorbenen Neonazi-Führers Michael Kühnen. Trotz aller Verbote habe er verschiedene Organisationen weiter fortgeführt. Worch habe unter anderem die "Freie Kameradschaft" mit aufgebaut, laut Polizei ein Sammelbecken für gewaltbereite Neonazis und Skinheads. Wegen Straftaten gegen das Vereinsgesetz sei er zu mehreren Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Die Polizei rechnet nun damit, dass Worch gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden Rechtsmittel über das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bis zum Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe einlegen wird.

Quelle: RPO Archiv

 
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