Reims Gericht verbietet Sterbehilfe für Franzosen

Reims · Die Frau des Querschnittsgelähmten will, dass ihr Mann in Würde stirbt. Auch die Ärzte sind dafür. Doch die Eltern des 38-Jährigen haben gegen die Entscheidung geklagt – und damit die Debatte um aktive Sterbehilfe in Frankreich neu entfacht.

Seit fünf Jahren liegt Vincent Lambert nach einem Motorradunfall im Koma. Schwerbehindert und querschnittsgelähmt. Was er genau mitbekommt, weiß niemand so recht. Klar ist nur, dass der Franzose Schmerzen empfindet und ohne die Sonde mit der künstlichen Ernährung verhungern würde. Diese wollten ihm die Ärzte nun abstellen. Die Justiz aber entschied anders. Zum vierten Mal schon bewahrte sie das Leben des 38-Jährigen.

Nicht alle Familienmitglieder im Gerichtssaal weinten darüber aus Freude. Der tragische Fall des Vincent Lambert hat dessen Familie auseinandergerissen, Ärzte und Justiz einander gegenübergestellt und in Frankreich die Debatte über Sterbehilfe neu entfacht. Wie geht man mit einem Menschen um, dessen Zustand unheilbar ist, der es aber selbst nicht schafft, seinem Leben ein Ende zu setzen? Dürfen Mediziner ihrem Patienten beim Suizid helfen, wenn dessen Leben zur Folter geworden ist? Und was ist, wenn der Todeswunsch des Patienten gar nicht klar erwiesen ist?

Als wären diese Fragen nicht schon schwer genug zu beantworten, rückte Lambert auch noch in den Mittelpunkt eines schmerzhaften Konflikts: Auf der einen Seite Ehefrau Rachel und der behandelnde Chefarzt für Palliativmedizin am Universitätsklinikum von Reims, Eric Kariger. Beide würden Lambert gerne in Würde sterben lassen. Auf der anderen Seite seine Eltern und mehrere Geschwister, die darin einen klaren Tötungsakt sehen würden.

Schon mehrmals standen sich die Parteien in diesem Fall vor Gericht gegenüber. Aktive Sterbehilfe, wie sie in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg erlaubt ist, ist in Frankreich bislang verboten. Ein Gesetz aus dem Jahr 2005 gewährt einem todkranken Patienten aber das Recht, eine als sinnlos erachtete lebensverlängernde Maßnahme zu stoppen. Dem Text zufolge obliegt es dabei den Ärzten, nach Rücksprache mit dem Patienten und der Familie über eine Fortsetzung oder Einstellung der Behandlung zu entscheiden. Die Mediziner um Eric Kariger hatten bereits am vergangenen Samstag die Nahrungszufuhr eingestellt. Daraufhin hatten die Eltern Lamberts die Justiz eingeschaltet. Ein Gericht im ostfranzösischen Chalons-sur-Saône hat letzteren nun recht gegeben. Die Richter entschieden, dass die künstliche Ernährung fortgesetzt werden muss. Ihr Argument: Lambert sei nicht unheilbar krank und am Ende seines Lebens, sondern "einfach nur behindert". Außerdem sei es unmöglich festzustellen, was der Patient selbst gewollt hätte oder will. Lambert kann zwar die Augen bewegen und spricht auf manche Situationen an, ist aber in einem Zustand "minimalen Bewusstseins", was keine zuverlässige Kommunikation ermöglicht.

"Ich weiß, dass er ein solches Leben nie gewollt hätte", sagt Rachel Lambert. Ihr Gatte habe ihr vor seinem Unfall klar gesagt, er wolle im Falle des Falles nicht künstlich am Leben erhalten werden. Beweise für diesen vermeintlichen Wunsch gibt es jedoch nicht. "Wenn ein Zweifel besteht, muss das Gericht Vorsicht walten lassen", sagte dagegen der Anwalt der Eltern, Jerôme Triomphe. Es gehe darum, den Patienten zu schützen. "Wir haben das Leben Vincents gerettet", erklärte Triomphe.

Die französische Öffentlichkeit hat den Fall mit großer Rührung und Interesse verfolgt. Zumal Frankreichs Präsident François Hollande die bestehende Rechtslage bald lockern möchte: Diese erlaube es nicht, auf "alle gerechtfertigten Sorgen von Menschen mit schweren und unheilbaren Krankheiten" zu antworten, sagte Hollande. Bei einer Pressekonferenz am Dienstag stellte er daher ein neues Gesetz in Aussicht: Danach soll eine unheilbar kranke Person in einem "streng geregelten Rahmen" medizinische Unterstützung erhalten können, "um das Leben in Würde beenden zu können".

Noch ist die Wortwahl wenig präzise. Tatsächlich könnte die geplante Gesetzesänderung aber die Tür in Richtung Beihilfe zur Selbsttötung oder sogar zur aktiven Sterbehilfe öffnen. Letzteres wäre im katholischen Frankreich höchst umstritten. Die französische Bischofskonferenz warnte bereits vor einem solchen Schritt, ebenso wie die konservative Opposition.

Auch die nationale Ethikkommission muss noch ihre Empfehlungen abgeben. Die Vorschläge der Experten sollen spätestens im März vorliegen. Bis dahin dürfte das Thema Sterbehilfe in Frankreich weiterhin für heftige Diskussionen sorgen.

(RP)
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