Münster Gericht zweifelt an Inklusions-Klage der NRW-Städte

Münster · Die Klage von 52 Städten und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen gegen die finanziellen Vorgaben zur Inklusion steht auf der Kippe. Der Verfassungsgerichtshof des Landes äußerte in einer mündlichen Verhandlung erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit. Präsidentin Ricarda Brandts sprach von einer "problematischen Beschwerdebefugnis". Die endgültige Entscheidung soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Unter anderem klagen Erftstadt, Grevenbroich, Hattingen, Moers, Olpe, Paderborn, Schwerte, Steinfurt und Unna. Der Städte- und Gemeindebund, dem die 52 Kommunen angehören, hatte zur Begründung vor allem auf die Kosten der Inklusionshelfer für behinderte Kinder verwiesen. Das Land halte eine Anpassung nicht für nötig. Im Mai 2015 hatte das Schulministerium resümiert, die Zuweisungen des Landes seien auskömmlich.

(RP)
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