Luxemburg Gerichtshof schafft Haftung bei offenem W-Lan ab

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechtssicherheit für W-Lan-Anbieter gestärkt. Die Betreiber eines Hotspots für drahtloses Internet können nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn über das offene Netzwerk Filme, Musik oder andere digitale Inhalte illegal kopiert oder getauscht werden. Dies ist in Deutschland gesetzlich neuerdings ebenso geregelt.

Allerdings hat der Gerichtshof eine kleine Möglichkeit offengelassen, um zu verhindern, dass offene Hotspots für illegale Aktivitäten genutzt werden. Hotspot-Anbietern könnte zur Auflage gemacht werden, dass sie nur noch angemeldete und identifizierte Nutzer in ihr Netz lassen dürfen, wenn es vorher einen Missbrauch in ihrem W-Lan-Netz gegeben hat. Solche Auflagen könnten Unternehmen per Gericht oder Behördenanweisung durchsetzen, so der EuGH.

Eher enttäuscht über das Urteil zeigte sich der bayerische Piratenpolitiker Tobias McFadden. Der W-Lan-Anbieter war verklagt worden, weil über sein Netz illegale Handlungen erfolgten. Er bedauerte, dass der Zugang weiterhin passwortgeschützt sein muss. Der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek begrüßte das Urteil. W-Lan-Anbieter, die ihre Netze der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, könnten verhindern, dass diese für illegale Aktivitäten genutzt werden.

(rky)
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