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NRW-Justizminister bestreitet Mitwisserschaft vor WestLB-Razzia: Gerüchteweise könnte Fritz Behrens Bank gewarnt haben

zuletzt aktualisiert: 03.01.2000

Düsseldorf (dpa/lnw). Nordrhein-Westfalens Justizminister Fritz Behrens (SPD) hat Gerüchte zurück gewiesen, er sei vorab von einer Razzia bei der Westdeutschen Landesbank (WestLB) informiert gewesen und gehöre zum Kreis möglicher Tipp-Geber. Er habe von der Durchsuchung im September 1996 erst nach dem Beginn der Aktion erfahren, erklärte Behrens am Montag in Düsseldorf. Zwar sei am Morgen der Durchsuchung eine vertrauliche Information über die Razzia im Justizministerium eingegangen, so der Minister. "Sie ist mir jedoch nicht direkt vorgelegt worden." Einige Zeitungen hatten berichtet, Behrens sei "offenbar vorab von der geplanten Razzia informiert gewesen".

Behrens räumte ein, einen Monat vor der Durchsuchung unterrichtet worden zu sein, dass ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter der WestLB eingeleitet worden war. Die Bank war am 3. September 1996 wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durchsucht worden. Der Staatssekretär des Justizministeriums war spätestens Mitte Juli 1996 über einen Verdacht gegen die WestLB informiert. Das hatte Behrens vor drei Jahren in einer Plenarsitzung des Düsseldorfer Landtags berichtet.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte in der letzten Woche ein Ermittlungsverfahren gegen NRW-Finanzminister Heinz Schleußer (SPD) eingeleitet. Schleußer steht unter dem "Anfangsverdacht", ein Dienstgeheimnis verletzt und WestLB-Chef Friedel Neuber (SPD) über die Razzia vorgewarnt zu haben. Schleußer, der als Finanzminister oberster Chef der Steuerfahndung ist, bestreitet das. Bis spätestens zum kommenden Montag muss die Justizbehörde einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags ihre Akten zur Verfügung stellen.

Der Ausschuss hat jedoch nur Unterlagen über die Ermittlungen gegen WestLB-Mitarbeiter angefordert sowie Strafverfahrensakten gegen einen damaligen Piloten der WestLB-Flugbereitschaft. Die aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft über einen eventuellen Tipp von Schleußer an Neuber gehen nicht an den Untersuchungsausschuss, bestätigte ein Sprecher der Anklage-Behörde auf dpa-Anfrage.

Der Untersuchungsausschuss nimmt in der kommenden Woche seine Arbeit auf. Er soll durchleuchten, zu welchen Zwecken Mitglieder der Landesregierung die Flugbereitschaft der WestLB in Anspruch genommen haben und wie die Flüge verrechnet worden sind. Im Hintergrund steht sogenannten Flugaffäre steht die Frage, ob Schleußer sich wegen eventueller Gefälligkeiten der WestLB zu einem heißen Tipp habe veranlasst sehen können. Das ist allerdings nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrags. Der Minister hatte zugegeben, zwei Mal privat die Flugbereitschaft der WestLB genutzt zu haben.

Quelle: RPO Archiv

 
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