Gesetz verschärfen

Auf den ersten Blick ist es eine ungeheuerliche Panne der beiden JVA-Beamten, dass sie in Köln einen verurteilten Sexualstraftäter bei einem Ausgang entkommen lassen konnten - und das auch noch in einem Brauhaus. Sicherlich ist ihnen auch eine Mitschuld anzulasten.

Doch die Hauptverantwortung liegt nicht bei den Aufsehern, sondern in der Gesetzgebung. Sie schreibt vor, dass Straftäter in Sicherungsverwahrung mehrmals im Jahr beaufsichtigten Freigang haben dürfen - Sicherungsmaßnahmen sind dabei nicht zwingend vorgeschrieben. So trug auch der Sexualstraftäter bei seinem Freigang keine Fesselung. Und das, obwohl er zuvor im Gefängnis jegliche Therapie-Maßnahmen verweigert hatte.

Eine Veränderung der Rechtsprechung wäre daher nötig. Ein verurteilter Sexualstraftäter, der Therapien ablehnt, darf kein gesetzliches Anrecht auf Freigang haben. Und wenn er beaufsichtigt die Gefängnismauern verlassen darf, dann nur mit elektronischen Fußfesseln, damit man ihn im Falle einer Flucht sofort orten und wieder einfangen kann.

(csh)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort