Düsseldorf Gewerkschaft greift Rot-Grün an

Düsseldorf · Das Beharren der Landesregierung auf dem neuen Dienstrecht sei "Rechthaberei".

Im Streit um das neue Dienstrecht geht die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) auf Konfrontationskurs zur NRW-Regierung. "Nach Auffassung der DSTG betreibt die Landesregierung in dieser Frage Rechthaberei auf dem Rücken der Beschäftigten", schreibt Landeschef Manfred Lehmann in einem Brief an die Mitglieder. Rund 300 Betroffene allein in der NRW-Finanzverwaltung müssen nach DSTG-Schätzung mit je rund 350 Euro brutto im Monat "für die Unbeweglichkeit von Teilen der Landesregierung bezahlen", so Lehmann. Zuvor hatte auch der Deutsche Beamtenbund die Regierung aufgefordert, den Rechtsstreit um das neue Dienstrecht aufzugeben.

Dieses schreibt seit Juli vor, dass Frauen selbst bei schlechterer Qualifikation bevorzugt befördert werden müssen. Verschiedene Gerichte sehen darin den Grundsatz der Bestenauslese verletzt und erklären das rot-grüne Gesetz für verfassungswidrig - zuletzt in dieser Woche das Oberverwaltungsgericht Münster. Ergebnis ist, dass strittige Beförderungen in der NRW-Landesverwaltung nun gar nicht mehr vorgenommen werden können, weil sich Rechtslage und Dienstrecht widersprechen. Der faktische Beförderungsstopp in großen Teilen des Landesdienstes erklärt den wachsenden Unmut der Gewerkschaften, die sonst traditionell ein eher gutes Verhältnis zumindest zum sozialdemokratischen Teil der Landesregierung pflegen.

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat angekündigt, das Landesverfassungsgericht anzurufen. Daraus ergibt sich eine skurrile Gefechtslage im Landtag: Die FDP fordert den Gang nach Münster schon seit Monaten, fand dafür im Parlament aber nicht genug Unterstützer. Damit ist ausgerechnet die CDU die einzige relevante Partei im Landtag, die weiterhin gegen eine Verfassungsklage ist - obwohl auch die Union das Dienstrecht für verfassungswidrig hält. Sie sperrt sich aber, weil sie eine zu lange Prozessdauer befürchtet. Das wird aus Sicht der FDP dazu führen, dass vor dem Verfassungsgericht ausschließlich die Position der klagenden rot-grünen Landtagsmehrheit vorgetragen werden kann, während die Position der Opposition ungehört bleibt.

(tor)
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