Berlin Gewerkschaften wollen gegen Gesetz zur Tarifeinheit klagen

Berlin · Wenige Stunden nach dem vorläufigen Streik-Ende der Lokführer hat der Bundestag das Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Es soll ab 1. Juli die Macht kleiner Gewerkschaften begrenzen. Wenn in einem Betrieb zwei konkurrierende Gewerkschaften dieselbe Arbeitnehmergruppe vertreten, soll der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten.

In Deutschland gab es über Jahrzehnte eine Tarifeinheit. Sie wurde 2010 vom Bundesarbeitsgericht gekippt. Seither sucht die Politik nach einem neuen Weg; ein schwarz-gelber Anlauf scheiterte. Vor der Abstimmung im Bundestag warf die Opposition der Regierung vor, mit dem Gesetz das Streikrecht kleiner Gewerkschaften einzuschränken.

Solche Kleingewerkschaften wie der Beamtenbund, die Ärztevertretung Marburger Bund und die Pilotenvereinigung Cockpit kündigten bereits Verfassungsklage an und wollen nun zügig nach Karlsruhe gehen. "Wir werden Klage beim Verfassungsgericht einreichen, sobald die Tarifeinheit im Gesetzblatt steht", sagte der Chef des Marburger Bundes, Rudolf Henke. Der Beamtenbund kündigte für Juli eine Klage an. "Ich rechne fest damit, dass eine Vielzahl an Klageschriften beim Verfassungsgericht eingehen wird", sagte Klaus Dauderstädt, Chef des Beamtenbunds. Für die Piloten von Cockpit arbeitet der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) an einer Klageschrift.

(jd/qua)
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