Gewissenhafte Leipziger Richter

Die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten hat mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet. Die Richter wollen sich nun vier weitere Tage Zeit nehmen. Das spricht für die Tragweite, die sie diesem Urteil beimessen. Und dafür, dass sie diese Entscheidung nicht anderen Gerichten überlassen wollen.

Die Richter müssen abwägen zwischen einem besseren Umwelt- und Gesundheitsschutz für alle und den Eigentumsrechten der betroffenen Diesel-Fahrer. Würde ihnen die Einfahrt in die Städte künftig verwehrt, wäre dies einerseits eine Form der Enteignung. Andererseits muss in dieser Abwägung aber das Allgemeininteresse am Ende schwerer wiegen.

Zu begrüßen wäre daher, wenn die Richter die Bundesregierung indirekt zwängen, nun endlich die Grundlagen für eine "Blaue Plakette" zu schaffen. Dadurch könnten Fahrverbote zwar nicht verhindert, aber auf bestimmte Zonen und Diesel-Modelle beschränkt bleiben. Sie würden bundeseinheitlich gelten und wären für die Polizei überhaupt erst kontrollierbar. Gleichzeitig muss die Politik die Autoindustrie zwingen, betroffenen Fahrern die kostenlose Hardware-Nachrüstung ihrer Autos anzubieten.

(mar)
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