Unterhaus billigt Entwurf: Großbritannien: Klonverbot nimmt letzte Hürde
zuletzt aktualisiert: 30.11.2001 - 22:00London (rpo). Im Eilverfahren ist das britische Gesetz, das Klonen menschlicher Embryonen zu Fortpflanzungszwecken verbietet, auf den Weg gebracht worden. Drei Tage nach dem Oberhaus stimmte auch das Unterhaus dem Entwurf zu.
Das Gesetz muss nun noch von Queen Elizabeth II. unterzeichnet werden, was voraussichtlich am Dienstag geschehen wird.
Das Gesetz verbietet das Einsetzen geklonter Embryonen in einen Mutterleib. Das Gesetzesvorhaben war nach einem Urteil des High Courts im Schnellverfahren auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Regierung durch eine Lücke im bestehenden Recht keine Kontrolle über Forschung und Anwendung von geklonten Embryonen habe.
Der Entwurf verbietet nicht das so genannte therapeutische Klonen, sondern nur das Einpflanzen geklonter Embryonen in eine Gebärmutter. Damit will die Regierung das Klonen von Embryonen für die ebenfalls umstrittene Stammzellenforschung weiter ermöglichen, von der sich einige Experten den Durchbruch für die Heilung vieler Krankheiten versprechen. Stammzellen von Embryonen enthalten die Baupläne für das Wachstum aller Körperzellen.
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