Karlsruhe Großeltern können Vormund für Enkel sein

Karlsruhe · Großeltern müssen als Vormund vorrangig berücksichtigt werden, wenn Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern können. Voraussetzung ist aber, dass es zu Oma und Opa eine enge Bindung gebe, betonte das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2926/13 - Beschluss vom 24. Juni 2014). Im konkreten Fall wollte eine Großmutter als Vormund ihres jüngsten Enkelkinds eingesetzt werden.

Sie hatte bereits die älteste Enkeltochter in ihrer Obhut. Das Gericht beließ das jüngere Kind aber in der Pflegefamilie, weil es dort schon verwurzelt sei.

(RP)
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