Gericht prüft Einheitswerte Wie könnte eine Reform der Grundsteuer aussehen?

Düsseldorf · Die Steuer, die alle Hausbesitzer und Mieter betrifft, basiert auf Einheitswerten von 1964. Das Verfassungsgericht will die Untätigkeit der Politik nicht länger hinnehmen. Eine Reform ist überfällig.

 Siedlung mit neugebauten Wohnhäusern (Symbolbild).

Siedlung mit neugebauten Wohnhäusern (Symbolbild).

Foto: dpa, obe pzi htf wst

Viele kennen sie nicht, und doch trifft sie alle: die Grundsteuer. Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden müssen sie bezahlen - und legen sie bei vermieteten Immobilien auf ihre Mieter um. Für die Kommunen bedeutet sie Milliarden-Einnahmen. Entsprechend gravierend sind die Folgen einer Reform.

Dass diese überfällig ist, machte am Dienstag das Bundesverfassungsgericht deutlich. Denn die Grundsteuer wird auf Basis von Einheitswerten berechnet - und die sind seit 1964 nicht mehr angepasst worden. "Zwischen 1964 und heute, da liegen Welten dazwischen", kritisierte Verfassungsrichter Andreas Paulus in der mündlichen Verhandlung. Ein Urteil soll erst in ein paar Monaten fallen. Doch das Gericht machte bereits klar, dass es eine grundlegende Reform der Grundsteuer fordern wird. Die zentrale Frage wird nun sein, wie rasch und zu wessen Lasten die Berechnung umgestellt wird.

Wie wichtig ist die Grundsteuer? Die Grundsteuer ist die zweitwichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Es gibt die Grundsteuer A, die auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen erhoben wird. Sie brachte 2016 rund 400 Millionen Euro. Wichtiger ist die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben wird. Sie bescherte den Kommunen 14 Milliarden Euro. Darum hat die Frage, welche Änderungen die Richter verlangen, große Auswirkungen auf die künftigen finanziellen Spielräume vieler Städte und Gemeinden.

Was kritisieren die Richter? Jede Kommune legt für sich fest, welchen Hebesatz sie anwendet. Damit werden die Einheitswerte der Immobilien multipliziert. Und die sind der Knackpunkt. Denn sie wurden schon 1964 für die alten Länder festgelegt, für die neuen Länder stammen sie sogar von 1935. Eigentlich sollen die Einheitswerte für die 35 Millionen Immobilien alle sechs Jahre neu ermittelt werden. Doch das ist nie geschehen. Deshalb kann es sein, dass alte und neue Häuser in einer Stadt unterschiedlich besteuert werden, obwohl sie in vergleichbarer Lage sind. Und willkürliche Unterschiede rufen die Richter auf den Plan. Schon der Bundesfinanzhof sah in der Grundsteuer-Berechnung und den Einheitswerten deshalb einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und nannte die Regelung verfassungswidrig.

Warum erfolgte keine Reform? Die Politik scheute den Schritt. Denn eine Neuberechnung der Einheitswerte ist zum einen sehr kompliziert, zum anderen drohen Verwerfungen. Vor allem in größeren Städten, wo der Immobilienboom der vergangenen Jahre die Werte der Immobilien besonders stark erhöht hat, könnte es zu Verzerrungen kommen. Hier drohen bei einer Reform also besonders starke Erhöhungen.

Die Länder schieben dem Bund den schwarzen Peter für die Verzögerung zu. Die Bundesregierung verteidigte in Karlsruhe das Ausbleiben der Reform damit, dass dies mit hohem Personalaufwand verbunden sei und das Steueraufkommen zugleich gering sei im Vergleich etwa zu anderen Steuern. Das werden ihr die Richter nicht durchgehen lassen. Willkür dulden sie nicht, die Höhe der Steuer und der Aufwand ihrer Bemessung spielen dabei keine Rolle. Das musste die Politik schon bei der Vermögensteuer erleben. 1995 kippte das Bundesverfassungsgericht diese Steuer - weil sie nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei. Seit 1997 wurde die Steuer nicht mehr erhoben und taucht nur in Wahlkämpfen als Debattenthema immer wieder auf.

Wie geht es nun weiter? Wenn die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zu dem Schluss kommen, dass die Grundsteuer und die ihr zugrunde liegenden Einheitswerte verfassungswidrig sind, dürften sie der Politik eine Frist setzen, in der diese die Steuer reformieren muss. Möglicherweise gibt Karlsruhe auch konkrete Hinweise, in welche Richtung die Reform gehen muss. Schafft die Politik es nicht, die Reform fristgerecht auf den Weg zu bringen, könnte das Verfassungsgericht mit einer Aussetzung wie bei der Vermögensteuer drohen. Das wäre für die Kommunen ein schwerer Schlag. Nach der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer die zweitwichtigste kommunale Einnahmequelle im Land, erinnert der Städte- und Gemeindebund NRW. Sein Hauptgeschäftsführer Bernd Schneider mahnt: "Wir erwarten vom Bundesgesetzgeber eine umfassende Reform der Grundsteuer." Das Land müsse notwendige Reformschritte auf Bundesebene unterstützen und notfalls aktiv einfordern. "Sollte es dazu kommen, dass die Steuer sogar ausgesetzt werden muss, ist klar, wer den Kommunen diesen immensen Schaden ersetzen müsste", warnte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Die Länder hätten mit einem eigenen Vorschlag ihre Hausaufgaben gemacht. "Der Bund ist leider untätig geblieben."

Wie könnte eine Reform aussehen? Der Bundesverband der Industrie (BDI) fordert, nur noch die Größe der Immobilien als Maßstab zu nehmen, um die Reform einfach zu halten und zugleich verfassungsfest zu machen. Der BDI plädiert für einen Vorschlag der südlichen Bundesländer: "Der Vorteil dieses Modells ist, dass es auf eine Bewertung verzichtet und im Wesentlichen die Grundstücks- und Gebäudegrößen als Berechnungsbasis für die Grundsteuer heranzieht", sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Der Deutsche Mieterbund fordert dagegen, die Grundsteuer künftig als reine Bodensteuer zu erheben. Das würde der Spekulation entgegenwirken.

Am einfachsten und garantiert verfassungsfest wäre es, die Grundsteuer abzuschaffen, zumal sie als Bestandssteuer ohnehin umstritten ist. Doch das ist mit den Städten nicht zu machen. "Die Verhandlung hat gezeigt, dass die Finanzverwaltung vor allem an das Aufkommen denkt, nicht aber an die Steuerzahler", bedauert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Auch er fordert, dass es nun rasch ein "Einfachmodell" geben müsse.

(anh)
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