Düsseldorf Gutachten zur Braunkohle: RWE droht Förderabgabe

Düsseldorf · Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags setzt den Energiekonzern RWE unter Druck. Es kommt zu dem Ergebnis, dass der Bund die Kompetenz besitzt, eine Förderabgabe für den Abbau der Braunkohle zu erheben. Bislang musste RWE nicht zahlen, weil die Abbaurechte älter sind als das Bundesbergrecht von 1982. Das Gutachten sei der Hebel für eine Gesetzesänderung, sagte Oliver Krischer, Bundestagsabgeordneter der Grünen, unserer Zeitung. "Es ist den Menschen nicht zu vermitteln, warum ein Konzern wie RWE ganze Landschaften abbaggert und mit der gewonnen Braunkohle Milliardengewinne macht, aber keinen Cent dafür an den Staat zahlt."

NRW könnte zwischen 100 und 600 Millionen Euro pro Jahr einnehmen. Das deutsche Bergrecht sieht vor, dass Bergbauunternehmen zehn Prozent des Marktwertes des von ihnen abgebauten Bodenschatzes unter anderem als Kompensation für den schweren Eingriff in die Landschaft an das Land entrichten müssen. Selbst in Kolumbien oder im Kongo seien Förderabgaben selbstverständlich, so Krischer.

Auch die Grünen in NRW verlangen die Erhebung einer Förderabgabe. Das Gutachten sei "erneut ein Beleg dafür, dass die Überarbeitung des Bundesberggesetzes längst überfällig" sei, sagte NRW-Fraktionschef Reiner Priggen. Die Grünen hoffen, die Gesetzesänderung durch eine Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl 2013 durchzusetzen.

Das NRW-Wirtschaftsministerium kündigte an, dass Gutachten zu analysieren. Einstweilen bleibe es dabei, dass keine Zahlungspflicht bestehe. RWE gewinne die Braunkohle im Rheinischen Revier auf der Grundlage des Preußischen Allgemeinen Berggesetzes, in dem keine Förderabgaben vorgesehen sind. Es handele sich nicht um einen "bewussten Verzicht, der vom Willen der Landesregierung abhängig" wäre. RWE-Power will das Gutachten erst kommentieren, wenn es dem Konzern vorliegt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort