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NRW-Flugaffäre:: Gutachter: Ministerflüge auf Kosten der WestLB unzulässig

zuletzt aktualisiert: 02.05.2000 - 15:59

Düsseldorf (dpa/lnw). Für die von der Westdeutschen Landesbank (WestLB) bezahlten Flüge nordrhein-westfälischer Minister (Foto: Der ehemalige NRW-Ministerpräsident Johannes Rau) gab es nach Ansicht von Juristen keine Rechtsgrundlage. Vor dem Untersuchungsausschuss zur Flugaffäre sagte am Dienstag der Münsteraner Jurist Prof. Werner Hoppe, der WestLB habe die Befugnis gefehlt, den Regierungsmitglieder kostenlose Flüge zur Verfügung zu stellen.

Auch nach Ansicht seines Bonner Kollegen Prof. Wolfgang Löwer waren die Politikerflüge rechtswidrig. Dabei sei es nicht wichtig, ob die Minister im Regierungsauftrag oder aus parteipolitischen Gründen geflogen seien. Löwer meinte, die Landesregierung hätte die Flugkosten erstatten müssen. Sie habe mit der kostenlosen Nutzung der Flugbereitschaft der Bank gegen Verfassungs- und Haushaltsrecht verstoßen.

Auch nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen verstieß die Praxis der WestLB, der Landesregierung kostenlose Charterflüge zu gewähren, gegen die Landesverfassung. Der "haushaltsverfassungsrechtliche Grundsatz der Haushaltswahrheit und das Budgetrecht des Landtages" seien verletzt worden, erklärte der Vorsitzende des Bundes, Georg Lampen, am Dienstag.

Die Landesregierung widerspricht dieser Einschätzung. Sie verweist auf die Expertise des Kölner Staatsrechtlers Prof. Wolfram Höfling. Danach war die Bereitstellung der Flugzeuge durch die Satzung der WestLB gedeckt. Es sei auch nicht gegen die Landesverfassung und das Haushaltsrecht verstoßen worden. Höfling soll am kommenden Freitag vom Untersuchungsausschuss als Sachverständiger befragt werden.

Der Ausschuss beschäftigt sich seit dem vergangenen Dezember mit den mehr als 100 Flügen, die der frühere Ministerpräsident Johannes Rau und andere Mitglieder der Landesregierung mit Maschinen unternommen haben, die von der WestLB gechartert worden waren. Dabei geht es auch um die Frage, wie die Kosten für diese Flüge verbucht wurden.

Quelle: RPO Archiv

 
 
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