NRW-Justizminister Thomas Kutschaty Häftlinge sollen Startgeld nicht verprassen

Düsseldorf · Gefangene, die aus der Haft entlassen werden, sollen ihr Startkapital verantwortlicher ausgeben. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) erklärte, bei labilen und suchtkranken Gefangenen könne das Überbrückungsgeld auch direkt an den Bewährungshelfer ausgezahlt werden. "Wir müssen Sorge tragen, dass die Gefangenen das Geld nicht sofort in die nächste Spelunke tragen", sagte Kutschaty.

 NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will Änderungen beim Überbrückungsgeld.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will Änderungen beim Überbrückungsgeld.

Foto: dpa, Daniel Naupold

Die Leiter der Justizvollzugsanstalten in NRW machen immer wieder die Erfahrung, dass Häftlinge das Überbrückungsgeld verjubeln. "Oft ist schon am ersten Abend alles weg", beklagte Rupert Koch, Chef der JVA-Wuppertal-Ronsdorf. Die Gefangenen müssen das Übergangsgeld während ihrer Haftzeit ansparen. Von dem Betrag sollen sie sich Möbel und Bekleidung kaufen.

Das Geld wird den Gefangenen, die während ihrer Haftzeit arbeiten, direkt vom Lohn abgezogen. Die Summe wird individuell berechnet und hängt von der Haftdauer, von Forderungen Dritter und der Unterhaltspflicht ab. Ein Gefangener, der verheiratet ist und ein Kind hat, muss zum Beispiel 2728 Euro ansparen. Das Geld wird in der Regel bar ausgezahlt.

Nun wies Kutschaty die Anstalten an, je nach Einzelfall flexibel vorzugehen. So kann das Übergangsgeld auch Familienangehörigen oder einem Gefangenenhilfsverein überwiesen werden. Viele Gefangene müssten lernen, mit Geld umzugehen, sagte der Justizminister.

(RP)
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