Berlin Härtere Strafen für Einbrecher

Berlin · Die Fahnder dürfen künftig auch die Vorratsdatenspeicherung nutzen.

Einbrecher sollen künftig härtere Strafen zu spüren bekommen. Das Bundeskabinett brachte eine Gesetzesänderung auf den Weg, wonach für den Einbruch in eine "dauerhaft genutzte Privatwohnung" künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Ermittler sollen außerdem zusätzliche Möglichkeiten bei der Verfolgung solcher Straftaten bekommen. Union und SPD hoffen nun auf eine höhere Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen. Gewerkschafter fordern dazu mehr Polizisten. Die Linke hält die Strafverschärfung eher für eine Wahlkampfaktion.

Bislang ist bei Wohnungseinbrüchen eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen - in "minder schweren Fällen" sind es bisher drei Monate bis fünf Jahre. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es bei Einbrüchen in Privatwohnungen künftig gar nicht mehr geben.

Vereinbart ist nun, dass Einbrüche in Privatwohnungen mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler die sogenannte Vorratsdatenspeicherung nutzen können - bei denen sie also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Bislang ist dies nur bei einer Reihe von Straftaten wie bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch möglich. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) räumte ein, allein die Gesetze zu verschärfen, werde nicht ausreichen. "Entscheidend wird sein, die Aufklärungsquoten zu erhöhen." 2016 lag sie bei 16,9 Prozent. Der Deutsche Richterbund sieht weiteren Handlungsbedarf: Es sei wichtig, dass Fahnder auch die Inhalte von Telefonaten und Mails von Verdächtigen überwachen könnten, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

(dpa)
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