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Bundesverfassungsgericht feiert 50-jähriges Bestehen: Happy Birthday, Verfassungsgericht

zuletzt aktualisiert: 20.09.2001 - 12:06

Karlsruhe (rpo). Der Bundesverfassungsgericht feiert sein 50-jähriges Bestehen. In einem Festakt in Anwesenheit von Bundespräsident Johannes Rau erinnert man sich am Freitag an die Kindertage des Gerichts.

Am 28. September 1951 war das höchste deutsche Gericht vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss und von Bundeskanzler Konrad Adenauer im Karlsruher Konzerthaus feierlich eröffnet worden.

In der Geschichte des Gerichts hatten die beiden Senate rund 135 000 Verfahren - überwiegend Verfassungsbeschwerden - zu bearbeiten. In teilweise kontroversen und politisch brisanten Urteilen bestimmte das Gericht nicht nur die Auslegung des Grundgesetzes, sondern prägte das politische Geschehen in der Bundesrepublik. Zu den wichtigsten Entscheidungen zählen das Verbot der KPD (1956), die Abtreibungsurteile (1975 und 1993), das Volkszählungsurteil (1983) und die Billigung von "Out-of-area"- Auslandseinsätzen der Bundeswehr (1994).

Mit Jutta Limbach steht seit 1994 erstmals eine Frau an der Spitze des Gerichts. Erster Präsident war Hermann Höpker-Aschoff (1951- 1954). Auf ihn folgten Josef Wintrich (bis 1958), Gebhard Müller (bis 1971), Ernst Benda (bis 1983), Wolfgang Zeidler (bis 1987) und Roman Herzog (bis 1994).

Dem Gericht gehören 16 vom Bundesrat und von einem Bundestagsausschuss gewählte Richter an, die längstens 12 Jahre im Amt bleiben. Das BVerfG war von Beginn an in Karlsruhe angesiedelt und zog 1969 in einen Neubau nahe des Schlosses. Im vergangenen Jahr stimmte das Plenum des Gerichts gegen einen Wegzug aus Karlsruhe.

Die Machtfülle des Gerichts ist im internationalen Vergleich nahezu einzigartig. In der deutschen Geschichte ist es ohne Vorbild. Seine starke Stellung ist eine Konsequenz aus der Nazi-Diktatur: Die Autoren des Grundgesetzes wollten damit die Politik dem Recht unterstellen. Außerdem war sie eine Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik, deren Verfassung keine einklagbaren Grundrechte kannte. Die Wurzeln des BVerfG reichen bis in die Paulskirchen- Verfassung von 1849 zurück.

Quelle: RPO Archiv

 
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