Persönlich Harald Range . . . ermittelt doch wegen NSA-Affäre

Justitias Mühlen mahlen manchmal langsam. Sehr langsam. Seit einem Jahr sammelt Generalbundesanwalt Harald Range Informationen über mögliche strafbare Handlungen ausländischer Geheimdienste durch das Belauschen von Millionen Deutschen - und hat immer noch keinen Anlass, offizielle Ermittlungen einzuleiten. Während die Ministerriege vom anfänglichen Empörungs- längst wieder auf den Säusel-Modus umgeschaltet hat, ist Range aber wenigstens beim abgehörten Merkel-Handy so sicher, dass er nun zu strafrechtlichen Konsequenzen greift.

Seine seit Oktober laufenden Vorerhebungen hätten "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür erbracht, dass unbekannte Angehörige US-amerikanischer Nachrichtendienste ein Mobiltelefon der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ausgespäht haben", erklärte Deutschlands oberster Ankläger.

Damit steckt er nun aber in einem doppelten Dilemma. Zum einen wird er es schwer haben, dem Publikum den juristischen Unterschied zwischen der nur "abstrakten Annahme" beim Abhören der Millionen und der "greifbaren Tatsache" beim Abhören der Kanzlerin plausibel zu machen. Ist eine einzige Kanzlerin etwa mehr wert als Millionen Deutsche, obwohl aus deren Reihen sogar knapp 2000 Strafanzeigen kamen? Tatsächlich gibt es Hinweise, dass die Aufregung über das Massenausspähen auf einer Falschinterpretation der von Ex-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden gelieferten Daten beruhte. Das könnte Snowden erläutern. Range hat ihn darum gebeten - bislang freilich ohne Erfolg.

Ranges anderes Problem: Wird er die USA dazu bringen, nicht nur den Geheimdienst zu nennen, der die Kanzlerin abhörte, sondern auch die Namen derer, die daran beteiligt und dafür verantwortlich waren - und diese an die deutsche Justiz ausliefern? Es spricht viel dafür, dass das Verfahren am Ende im Sande verläuft und es nur darum ging, symbolisch Flagge zu zeigen.

(RP)
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