Harte Nuss für Olaf Scholz

Der Gleichheitsgrundsatz gilt auch, wenn es um die Grundsteuer geht, hat das Verfassungsgericht klar gestellt. Gut so, denn es darf nicht weiter sein, dass der Eigentümer einer Villa in begehrter Lage genauso viel zahlt wie der in weniger guter Lage, nur weil der Immobilienmarkt des Jahres 1964 ein anderer gewesen ist als der von 2018. Oder dass die Differenzen auch in vergleichbaren Lagen immer größer werden.

Finanzminister Scholz hat nun eine harte Nuss zu knacken. Er wird nicht verhindern können, dass die Grundsteuer ab 2025 für viele dort steigen wird, wo es in den letzten Jahrzehnten Wertsteigerungen gegeben hat. Sie wird umgekehrt in schlechteren Lagen sinken. Einerseits für eine gerechtere Besteuerung zu sorgen, andererseits aber einzelne nicht mehr zu belasten, wäre eine Quadratur des Kreises. Das Allgemeinwohl muss über den Einzelinteressen stehen.

Wichtig wird vor allem sein, bei der Neubewertung der Grundstücke durch eine pauschalierte Bodenwertsteuer den Weg des geringsten bürokratischen Aufwands zu wählen. Für Mieter wird es soziale Lösungen geben müssen. Denn sie werden in den Städten vielerorts höhere Mieten zahlen müssen, weil Vermieter die höhere Grundsteuer umlegen können.

(mar)
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