Luxemburg EuGH-Urteil gegen Sozialtourismus

Luxemburg · Die Regierung ist erleichtert, die Grünen sind entsetzt über die Entscheidung.

Vorurteile über Hartz-IV-Empfänger
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Vorurteile über Hartz-IV-Empfänger

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Foto: dpa, Hendrik Schmidt

Mitten in die Flüchtlingskrise platzt ein Urteil, das die deutschen Sozialkassen schützen soll. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Deutschland arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern darf, selbst wenn diese vorher kurze Zeit hier gearbeitet haben. Der Ausschluss von Sozialleistungen verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, urteilten die Richter (Az.: C-67/14). Zugleich betonten sie, dass ein Staat das Recht habe, Sozialsysteme vor Überlastung zu schützen.

Im konkreten Fall ging es um eine Frau aus Bosnien, die die schwedische Staatsbürgerschaft hat und mit ihren drei Kindern nach Berlin gezogen war. Dort arbeitete sie wenige Monate, wurde arbeitslos und beantragte dann Hartz-IV-Leistungen (Arbeitslosengeld II für sich und Sozialhilfe für ihre Kinder). Sie verwies darauf, dass sie einen Job suche. Das Jobcenter lehnte die Zahlung ab. Der Fall landete vor dem Europäischen Gerichtshof.

Vor einem Jahr hatte der EuGH bereits entschieden, dass Deutschland nicht für zugewanderte EU-Bürger zahlen muss, die hier nie gearbeitet haben und auch keine Arbeit suchen.

Die Regierung zeigte sich erleichtert. Das Urteil finde eine gute Balance zwischen den Interessen der ausländischen Arbeitsuchenden und den Sozialsystemen der EU-Länder, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Auch CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt begrüßte das Urteil: "Damit wird klargestellt, dass die europäische Freizügigkeit nicht aus dem Ausnutzen der besten sozialen Sicherungssysteme besteht. Das Urteil bestätigt die deutsche Verwaltungspraxis." Kritik übte Volker Beck, der innenpolitische Sprecher der Grünen: Es sei ein Gebot der Sozialstaatlichkeit, allen Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen.

(anh/qua)
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