Kanzlerberater soll vor Gericht aussagen: Hat Gaddafi ein Terror-Geständnis abgelegt?
zuletzt aktualisiert: 15.05.2001 - 22:37Berlin (dpa). Nach einer Aussage eines Vertreters der Nebenklage im Fall des Terroranschlags auf die Berliner Discothek «La Belle» soll der libysche Revolutionsführer Muammar el Gaddafi eine gegenüber einem Berater von Kanzler Schröder die Beteiligung seines Landes an dem Anschlag eingeräumt haben. Sowohl die Bundesregierung als auch Libyen widersprachen dieser Darstellung.
Gaddafi habe die Beteiligung dem außenpolitischen Berater von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) bei einem Treffen in Tripolis persönlich gestanden, sagte der Vertreter der Nebenklage, Andreas Schulz, am Dienstag vor dem Berliner Landgericht.
Das libysche Außenministerium sprach am Abend von einer «Kampagne gegen Libyen». «Ein solcher Bericht ist der Versuch, einen Keil zwischen Libyen und Deutschland zu treiben, obwohl beide Länder über exzellente Beziehungenverfügen», sagte der für die Abteilungen Kultur und Information zuständige Beamte im Außenministerium, Hassouna Al-Shawesh, der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Tripolis.
Die Berliner Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass das Attentat mit drei Toten und mehr als 200 Verletzten im Auftrag des libyschen Geheimdienstes verübt worden ist. Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtete am Dienstag, Gaddafi habe gegenüber dem außenpolitischen Berater von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), Michael Steiner, eine Beteiligung seines Landes an dem Terroranschlag auf die Berliner Discothek gestanden.
Die Bundesregierung dementierte, dass es ein Gespräch Steiners mit Gaddafi über «Einzelfälle aus der Vergangenheit» gegeben habe. Zugleich wurde aber ein vertrauliches Treffen der beiden Männer am 17. März 2001 in Tripolis bestätigt. Dabei sei es zwar auch um Fragen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gegangen, doch nicht um Einzelfälle, erklärte Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye. Gaddafi habe sich in diesem Gespräch vom Terrorismus distanziert.
Steiner soll jetzt nach dem Willen des Opferanwalts Schulz als Zeuge im «La Belle»-Prozess vernommen werden. Gaddafis Eingeständnis sei beim Treffen von Schröder mit dem amerikanischen Präsidenten George W. Bush sowie Außenminister Colin Powell am 29. März in Washington erörtert worden, erklärte Schulz. Auch dies wurde von der Bundesregierung zurückgewiesen. Die Nebenklage bezog sich in ihrem Antrag auf ein Telegramm des deutschen Botschafters in den USA, Jürgen Chrobog, mit der Nummer 596 vom selben Tag an das Auswärtige Amt in Berlin. Die Quelle seiner Informationen über das Gespräch der Staatschefs nannte Schulz nicht.
Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» zitierte in ihrer Dienstag- Ausgabe aus dem Schreiben: «Steiner berichtete über sein Gespräch mit Gaddafi in Libyen. Dieser habe eingestanden, dass sich Libyen an terroristischen Aktionen (La Belle, Lockerbie) beteiligt habe.»
Das Gericht möge Libyen ermöglichen, seine neue Haltung zu beweisen, heißt es in dem Antrag der Nebenklage. Gaddafi habe in seinem Eingeständnis vor Steiner dem Terrorismus abgeschworen und um eine Chance gebeten.
Zu dem Terroranschlag auf die zumeist von US-Amerikanern besuchte Discothek im Stadtteil Friedenau am 5. April 1986 läuft seit November 1997 in inzwischen mehr als 250 Verhandlungstagen der Prozess gegen fünf mutmaßliche Beteiligte. Einer der Angeklagten hatte ein Teilgeständnis abgelegt.
«Wenn es das Telegramm tatsächlich gibt, müssen Steiner und Botschafter Chrobog als Zeugen vernommen werden», sagte Ankläger Detlev Mehlis. Eine Unterschlagung der Depesche vor den Ermittlungsbehörden und dem Gericht wäre «unseriös».
Mehrere Angeklagte hatten in dem Prozess ebenfalls von einer Urheberschaft Libyens gesprochen. Einer der Beschuldigten hatte von einem Racheakt Gaddafis gegenüber den USA wegen vorausgegangener Angriffe auf den Wüstenstaat gesprochen. Nach dem Blutbad von Berlin hatten die Amerikaner als Vergeltung die Städte Tripolis und Bengasi bombardiert. Opferanwalt Schulz sieht nach der neuen Entwicklung gute Chancen für eine vollständige Aufklärung des Attentats.
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