Düsseldorf/Berlin Syrer wegen Kriegsverbrechen gefasst

Düsseldorf/Berlin · Dem Mann werden 36 Morde vorgeworfen. Auch ein Libanese aus Rheinberg sitzt in Haft.

Hbf Düsseldorf: Syrer Abdalfatah H.-A. wegen Kriegsverbrechen gefasst
Foto: dpa, mbk axs

Die deutschen Behörden gehen verschärft gegen mutmaßliche syrische Kriegsverbrecher vor. Eine weitere Festnahme gab es jetzt in Düsseldorf. Im Hauptbahnhof erfolgte durch Beamte des Bundeskriminalamts am Mittwochabend der Zugriff auf Abdalfatah H.-A. Die Festnahme des 35-Jährigen verlief ohne Zwischenfälle, wurde nicht einmal auf den Nachbarbahnsteigen bemerkt. Der Generalbundesanwalt hält den Syrer für dringend verdächtig, für die islamistische Al-Nusra-Front gearbeitet und 36 Regierungsbedienstete ermordet zu haben. Dabei soll es sich um eine Hinrichtung nach einem sogenannten Scharia-Urteil gehandelt haben. In Deutschland hielt sich der Mann laut "Spiegel Online" als Asylbewerber auf.

Auch eine zweite Festnahme weist Bezüge nach Düsseldorf auf. Ein im Regierungsbezirk Gießen gefasster 26-jähriger Syrer soll Gelder und Fahrzeuge der Al-Nusra-Front verwaltet haben. Er habe die Kampftruppe 2013 zusammen mit einem der vier Männer gegründet, die verdächtigt werden, einen Anschlag auf die Düsseldorfer Altstadt geplant zu haben, erläuterte die Bundesanwaltschaft.

Zugleich sammelt die Behörde Aussagen von Folteropfern, um den Tätern aus syrischen Geheimdienstgefängnissen den Prozess machen zu können. Seit den ersten Protesten in Syrien laufen bei der Bundesanwaltschaft Ermittlungsverfahren sowohl gegen das Regime als auch gegen Terrorgruppen. Seit 2002 kann die deutsche Justiz bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermitteln, auch wenn sie nicht in Deutschland begangen wurden.

Bereits am Mittwoch war in Rheinberg-Orsoy ein 19-jähriger Libanese festgenommen worden. Er hatte in der dortigen "Zentralen Unterbringungseinrichtung" für Flüchtlinge gewohnt. Seit gestern sitzt er in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, im Irak für den IS gekämpft zu haben.

Dass ein vorbestrafter oder international gesuchter Flüchtling unerkannt Asyl beantragen kann, ist in NRW kaum noch vorstellbar. Seit April werden alle Neuankömmlinge noch vor der Antragstellung inklusive Fingerabdrücken und biometrischem Foto erfasst. Danach erfolgt ein automatischer Abgleich mit den Daten von Sicherheitsbehörden wie dem Bundeskriminalamt.

(RP)
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