Maas plant Reform Mord - aber ohne Lebenslang

Berlin · Eine vom Justizministerium eingesetzte Kommission findet: Nicht jede heimtückische Tötung sollte eine lebenslange Strafe nach sich ziehen.

Das ist Heiko Maas
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Foto: dpa, Hannibal Hanschke

Justizminister Heiko Maas (SPD) will den Mordparagrafen im Strafgesetzbuch reformieren. Dieser sei "bis heute vom Ungeist der Nazi-Ideologie geprägt", sagte der Minister, nachdem er eine mehr als 900 Seiten dicke Experten-Studie entgegengenommen hatte. Die von Maas beauftragten Experten plädieren für sprachliche Veränderungen, für mehr Freiheit von Gerichten und dafür, nicht jeden Mord zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe ahnden zu müssen. Zudem wollen sie bei Tötungen die Mindeststrafe erhöhen.

Die in der NS-Zeit entstandenen Formulierungen im Strafgesetzbuch beschreiben weniger eine Tat als vielmehr einen Mörder. Kritiker dieser Regelung verweisen darauf, dass Gerichte vor allem mit den Begriffen der "Grausamkeit" und der "Heimtücke" Probleme hätten und diese immer wieder so lange interpretierten, bis sie einen Mord auch als Tötung werten könnten. Das gelte etwa bei einer körperlich unterlegenen Frau, die sich in völliger Verzweiflung gegen ihren "Haustyrannen" wehre, wenn dieser arglos sei, sie folglich "heimtückisch" vorgehe.

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die Reformpläne: "Die Vorschläge der Expertenkommission gehen in die richtige Richtung", sagte DRB-Chef Christoph Frank unserer Zeitung. Es sei insbesondere zu begrüßen, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe für die vorsätzliche Tötung eines Menschen weiter gesetzlich möglich sein solle. Der Schutz des Lebens dürfe durch die geplanten neuen Vorschriften keinesfalls relativiert werden, betonte Frank.

Der DRB-Chef hält es andererseits auch für richtig, "dass ein Mord künftig nach dem Gesetz nicht mehr zwangsläufig mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden soll". Die absolute Strafandrohung des Gesetzes habe in der Vergangenheit in Einzelfällen zu Urteilen geführt, die als unbillig empfunden worden seien, da "besondere strafmildernde Gesichtspunkte beim Vorliegen eines Mordes nicht zu einer Milderung der Strafe führen konnten". Frank appellierte an den Gesetzgeber, dass die geplante Neufassung der Tötungsdelikte hinreichend bestimmt ausfallen müsse: Werde die absolute Strafdrohung für Mord aufgebrochen, dürfe die Herausbildung der Kriterien nicht den Gerichten überlassen werden.

Ob Maas mit seinen Reformplänen auch seinen Regierungspartner überzeugen kann, ist fraglich. Unions-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker sieht nämlich bei den Tötungsdelikten keinen Reformbedarf. "Mord bleibt Mord - darauf steht zu Recht die lebenslange Freiheitsstrafe", betonte sie. Der Schutz des Lebens dürfe nicht aufgeweicht werden.

Auch Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) ging auf Distanz. Sicher müsse das Gutachten noch in Ruhe geprüft werden, aber der erste Eindruck sei, dass hier die lebenslange Freiheitsstrafe für Mord aufgeweicht werden soll. "Da bin ich dagegen", sagte Heilmann.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sieht hinter der Reformdebatte weniger die Beseitigung von NS-Relikten als vielmehr die Interessen des Deutschen Anwaltsvereins, der bei dieser Gelegenheit die Rechte des Beschuldigten im Verfahren deutlich steigern wolle. Der Anwaltsverein treibe Minister Maas "schon eine ganze Weile vor sich her", sagte BDK-Chef André Schulz unserer Zeitung. Aus Sicht der Kriminalbeamten treibe Maas mit der Reform des Mordparagrafen "erneut eine überflüssige Sau durchs Dorf", erklärte Schulz. Für die Praktiker bei Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten stelle die derzeitige Regelung im Alltag kein wirkliches Problem dar. Auch die Rechtsprechung sei relativ eindeutig.

(may-)
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