Köln Henriette Reker hat Neutralitätsgebot verletzt

Köln · Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) darf sich laut Gerichtsbeschluss kritisch zum AfD-Parteitag äußern, dafür aber nicht Ressourcen der Stadt verwenden. Wie das Verwaltungsgericht Köln mitteilt, untersagte es der Stadt, ein Dokument mit einem Statement Rekers erneut zu verbreiten.

Hintergrund ist der in drei Wochen anstehende Parteitag der AfD in Köln, gegen den sich Protest formiert. Nach Angaben der Stadt verschickte Rekers Sprecher auf Anfragen von Journalisten ein Statement der Oberbürgermeisterin. Das Verwaltungsgericht betonte, dass sie befugt sei, sich im Meinungskampf zu dem Parteitag auch kritisch zu äußern. Dabei dürfe sie aber nicht auf "städtische Personal- oder Sachmittel zurückgreifen". Das Neutralitätsgebot sei nicht eingehalten worden.

(lnw)
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