CDU-Wahlkampf aus schwarzen Kassen finanziert: Hessen-Wahl 1999: Grüne klagen gegen Gerichtsurteil
zuletzt aktualisiert: 23.03.2001 - 14:29Wiesbaden (rpo). Weil die Union ihren Wahlkampf in Hessen 1999 zum Teil aus schwarzen Kassen bezahlte, fühlen sich die Grünen nun benachteiligt und ziehen von den Staatsgerichtshof. Das hessische Wahlprüfungsgericht hatte zuvor die fragliche Landtagswahl für gültig erklärt.
Das Wahlprüfungsgericht hatte sein Prüfverfahren am 23. Februar eingestellt. Die Prüfer stellten dabei fest, dass die wahlentscheidende Kampagne der CDU gegen die doppelte Staatsbürgerschaft zum Teil aus schwarzen Kassen bezahlt worden war. Eine Beeinflussung des Wählerwillens sei aber nicht feststellbar. Kleinert sagte, die Wahlprüfer hätten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlprüfung in Hessen falsch interpretiert.
Dass die Wahlprüfer Verstöße gegen die vom Grundgesetz geforderte Transparenz der Parteifinanzen ausdrücklich ausklammerten, sei nicht hinzunehmen, sagte Grünen-Chef Hubert Kleinert. Sollte die Entscheidung Bestand haben, wäre in Zukunft selbst bei massivsten Verstößen gegen das Transparenzgebot keine Wahlaufhebung mehr möglich. Mit der Vertretung der Klage wurde der Frankfurter Staatsrechtler Georg Hermes beauftragt.
Der hessische Regierungssprecher Dirk Metz sagte, die Grünen setzten offenbar auch nach ihrer Schlappe bei den Kommunalwahlen weiterhin auf Klamauk: "Die Menschen wollen keine parteipolitischen Spielchen, sondern dass die Politik sich um konkrete Probleme kümmert." Eine solche Opposition habe Hessen nicht verdient. Die FDP bezeichnete die Grünen als schlechte Verlierer. Die Klage vor dem Staatsgerichtshof werde scheitern.
Die SPD sprach dagegen von einem legitimen Schritt der Grünen. "Das Wahlprüfungsgericht hat auch nach unserer Auffassung nicht richtig entschieden", sagte der Landtagsabgeordnete Norbert Schmitt. Die SPD habe auf eine Klage verzichtet, weil sie die Auseinandersetzung über den Schwarzgeldskandal von Roland Koch auf dem politischen Weg suche.
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