Stichwort Hinterlegung

Wenn Gläubiger die zu zahlenden Leistungen nicht rechtzeitig annehmen, können verschuldete Menschen diesen Wert beim Amtsgericht hinterlegen. Durch die Hinterlegung von Geld und Wertpapieren bezahlt der Betroffene dennoch seine Schulden rechtzeitig.

Falls der Gläubiger die Leistungen nicht annimmt, kann der Schuldner die hinterlegten Gegenstände zurückverlangen. Diese Verfahren sind in den Hinterlegungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Aus Sicht des Verbands Deutscher Erbenermittler ist das Verfahren intransparent. Denn Erben solcher Betroffenen erfahren häufig nichts von den wertvollen Hinterlegungen aus dem Nachlass. Nach Ablauf einer dreißigjährigen Frist fällt das hinterlegte Vermögen dann nicht an die Erben, sondern an den entsprechenden Landesfiskus.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort