Karlsruhe Homo-Ehe: Karlsruhe erleichtert Adoption

Karlsruhe · Die Justizministerin bezeichnet Urteil zur Sukzessiv-Adoption als historisch.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen weiteren Schritt zur rechtlichen Gleichstellung von Eheleuten mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vollzogen. Der Erste Senat entschied, dass ab sofort ein Partner einer Homo-Ehe das zuvor von seinem Partner adoptierte Kind seinerseits adoptieren darf. Das bisher für Homo-Paare geltende Verbot der Sukzessivadoption verstößt nach der Entscheidung aus Karlsruhe gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz).

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einem historischen Schritt. Nun müsse das volle Adoptionsrecht für Homo-Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften kommen. Bislang können solche Paare kein Kind adoptieren. Ein homosexueller Partner kann hingegen das leibliche Kind des Partners (Stiefkindadoption) adoptieren. Dass Sukzessiv-Adoption zwar in einer Ehe, nicht jedoch in einer Homo-Ehe erlaubt ist, widerspricht laut Gericht dem Recht des Kindes auf Gleichbehandlung wie auch dem der betroffenen Homo-Paare. Die Adoption verschaffe dem Kind in der Ehe wie in der Lebenspartnerschaft in gleicher Weise rechtliche Sicherheit und materielle Vorteile. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier begrüßte das Urteil und sprach sich für eine rasche steuerliche Gleichstellung der homosexuellen Paare mit Ehepartnern aus.

Leitartikel Seite A 2

(RP)
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